Die AXA-Versicherung hat gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das erfuhr die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN PartG aus informierten Justizkreisen. Das Landgericht Potsdam (LG Potsdam, Urt. v. 27.09.2017, 6 S 80/16, Volltext) hatte Ende September vergangenen Jahres die AXA-Krankenversicherung dazu verurteilt, einem Versicherungsnehmer rund 2.300,- Euro zurückzuzahlen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der für die Beitragserhöhungen bestellte Treuhänder nicht unabhängig im Sinne von Paragraf 203 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) war.
Die AXA könnte in der Lage gewesen sein, derart Einfluss auf den Treuhänder auszuüben, dass sie dem Treuhänder unangenehme Nachteile in Aussicht stellen könnte, die der Treuhänder nicht ohne Weiteres verkraften könne. Der beauftragte Treuhänder hatte zeitweise mehr als dreißig Prozent seiner Einnahmen von der AXA-Krankenversicherung bezogen, weshalb von einer wirtschaftlichen Abhängigkeit auszugehen sei, argumentierten die Potsdamer Richter. Das Verfahren wird am Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 255/17 fortgeführt.
14 Experten für 40 private Krankenversicherungen
In Deutschland arbeiten gerade einmal 14 mathematische Treuhänder für 40 private Krankenversicherungen. Das Urteil hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da der in dem Verfahren geprüfte Treuhänder nahezu alle Beitragserhöhungen der AXA überprüft hatte. Würde das Urteil bestand haben, kämen auf die Versicherung Forderungen in Millionenhöhe zu, schätzen Experten.