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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Immobilienrecht

Was muss eine Kündigung des Mietvertrags alles beinhalten?

Erfahren Sie, wie ein Mietvertrag richtig gekündigt wird. Alle wichtigen Elemente einer Kündigung für Mieter verständlich erklärt.

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Eine Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter sollte folgende Elemente beinhalten:

  • Vollständige Adresse und Kontaktdaten des Vermieters

  • Vollständige Adresse der Mietwohnung, inklusive Stockwerk/Wohnungsnummer

  • Datum der Kündigung

  • Klare Formulierung der Kündigung, z.B. "Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die oben genannte Wohnung."

  • Das genaue Datum, zu dem das Mietverhältnis enden soll

  • Hinweis auf die Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist

  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung durch den Vermieter

  • Bitte um einen Termin zur Wohnungsübergabe

  • Unterschrift aller im Mietvertrag genannten Hauptmieter

  • Optional: Grund für die Kündigung (bei einer ordentlichen Kündigung nicht erforderlich)

Wichtige Zusatzpunkte:

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail oder SMS ist nicht ausreichend.
  • Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Zugang nachweisen zu können.
  • Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit die Kündigungsfrist für diesen Monat noch gilt.
  • Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf eventuell vereinbarte besondere Kündigungsfristen oder -bedingungen.

Eine sorgfältig formulierte und rechtzeitig zugestellte Kündigung hilft, Missverständnisse zu vermeiden und einen reibungslosen Auszug zu gewährleisten.

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Worum geht es in Ihrem Mietverhältnis?

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Mit einer Vollmacht können wir sofort die Deckungsanfrage stellen und für Sie tätig werden. Wichtig: Ohne Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung unternehmen wir keine kostenauslösenden Schritte.

Kosten

So setzen sich die Kosten zusammen

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert Ihres Falls ab (z. B. bei Kündigung: Jahreskaltmiete). Vor jedem kostenauslösenden Schritt erhalten Sie von uns eine konkrete Kosteneinschätzung – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Zustimmung.

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Jamal Hajjo, LL.M.Rechtsanwalt · Immobilienrecht · Mietrecht · WEG-Recht · liest jede Anfrage persönlich030 / 200 590 770
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