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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Immobilienrecht

Was ist ein Mietaufhebungsvertrag?

Mieter oder Vermieter möchten das Mietverhältnis vorzeitig beenden? Erfahren Sie, wie dies mit einem Mietaufhebungsvertrag möglich ist.

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Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, um ein bestehendes Mietverhältnis vorzeitig und einvernehmlich zu beenden. Die wichtigsten Punkte dazu sind:

  • Zweck: Er ermöglicht es, einen Mietvertrag unabhängig von vereinbarten Kündigungsfristen oder Befristungen zu einem beliebigen Datum zu beenden.
  • Einvernehmlichkeit: Beide Parteien müssen mit der Aufhebung einverstanden sein. Es handelt sich nicht um eine einseitige Kündigung.
  • Inhalt: Der Vertrag regelt typischerweise:Das genaue Auszugsdatum
  • Form: Eine schriftliche Form ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
  • Rechtliche Wirkung: Er ersetzt die ursprünglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen.
  • Anwendungsfälle: Sinnvoll, wenn Mieter oder Vermieter das Mietverhältnis früher als möglich beenden möchten, z.B. bei Umzug, Verkauf oder Eigenbedarf.
  • Flexibilität: Ermöglicht individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien.
  • Keine Widerspruchsmöglichkeit: Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung hat der Mieter hier kein Widerspruchsrecht.

Ein Mietaufhebungsvertrag bietet somit eine flexible Lösung, wenn beide Parteien an einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses interessiert sind.

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Kosten

So setzen sich die Kosten zusammen

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert Ihres Falls ab (z. B. bei Kündigung: Jahreskaltmiete). Vor jedem kostenauslösenden Schritt erhalten Sie von uns eine konkrete Kosteneinschätzung – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Zustimmung.

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Jamal Hajjo, LL.M.Rechtsanwalt · Immobilienrecht · Mietrecht · WEG-Recht · liest jede Anfrage persönlich030 / 200 590 770
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