Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Immobilienrecht

Schimmel in der Wohnung - wer muss was beweisen?

Erfahren Sie mehr über das Mietrecht bei Schimmel in der Wohnung. Wer trägt die Beweislast? Wir geben Ihnen einen detaillierten Überblick.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Die Frage, wer bei Schimmel in der Wohnung was beweisen muss, ist komplex und hängt von mehreren Faktoren ab. Hier ist eine detaillierte Übersicht:

Beweislastverteilung

1. Mieter meldet den Mangel

Zunächst muss der Mieter den Schimmelbefall dem Vermieter melden. Diese Meldung sollte schriftlich erfolgen, um später nachweisen zu können, dass der Vermieter informiert wurde.

2. Vermieter muss Baumängel ausschließen

Nach der Meldung liegt die Beweislast zunächst beim Vermieter. Er muss nachweisen, dass der Schimmel nicht auf bauliche Mängel zurückzuführen ist. Dies kann durch ein Sachverständigengutachten erfolgen, das die baulichen Gegebenheiten überprüft.

3. Mieter muss vertragswidriges Verhalten ausschließen

Erst wenn der Vermieter nachweisen kann, dass keine baulichen Mängel vorliegen, muss der Mieter beweisen, dass der Schimmel nicht durch sein vertragswidriges Heiz- und Lüftungsverhalten entstanden ist. Hierbei kann der Mieter durch Dokumentation seines Lüftungs- und Heizverhaltens (z.B. Lüftungsprotokolle) und Zeugen unterstützen.

Gerichtliche Verfahren

In vielen Fällen wird ein Gericht ein Sachverständigengutachten einholen, um die Ursache des Schimmels zu klären. Die Kosten für das Gutachten trägt die Partei, die im Verfahren unterliegt. Die Beweislastregeln des deutschen Zivilprozesses bestimmen, dass der Vermieter zunächst die baulichen Mängel ausschließen muss, bevor der Mieter sein Verhalten beweisen muss.

Fazit

  • Mieter: Muss den Schimmelbefall melden und kann durch Dokumentation seines Lüftungs- und Heizverhaltens unterstützen.
  • Vermieter: Muss nachweisen, dass keine baulichen Mängel vorliegen.
  • Gericht: Kann ein Sachverständigengutachten einholen, dessen Kosten die unterlegene Partei trägt.

Durch diese klare Beweislastverteilung wird sichergestellt, dass die Ursache des Schimmels objektiv ermittelt wird und die Verantwortlichkeiten entsprechend zugeordnet werden können.

Mietrechtliche Ersteinschätzung

Rechtsanwalt Jamal Hajjo, LL.M. prüft Ihren Fall – kostenfrei, unverbindlich und mit Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Fall prüfen lassen →

Mietrechtliche Ersteinschätzung

Worum geht es in Ihrem Mietverhältnis?

Schritt 1 von 133 Min.
Einordnung

Welche Seite betrifft Ihre Anfrage?*

Wählen Sie die Seite, der Sie selbst oder die von Ihnen vertretene Person angehören.

Stellung

In welcher Stellung stellen Sie die Anfrage?*

Mietart

Um welche Mietart geht es?*

Wohnraum, Gewerbe und Stellplätze folgen unterschiedlichen Regeln.

Thema

Welches Thema betrifft Ihren Fall?*

Wählen Sie einen Schwerpunkt – weitere Themen können Sie in der Schilderung ergänzen.

Ziel

Worum geht es Ihnen vor allem?*

Frist

Läuft aktuell eine Frist?*

Diese Angabe hilft uns, zeitkritische Fälle sofort zu erkennen. Bei einer Frist unter 5 Tagen rufen Sie uns bitte direkt an: 030 / 200 590 770.

Stand

Wie weit ist die Angelegenheit?*

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Falls ja, erleichtert das die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Versicherung
Vollmacht

Möchten Sie uns bereits jetzt bevollmächtigen?*

Mit einer Vollmacht können wir sofort die Deckungsanfrage stellen und für Sie tätig werden. Wichtig: Ohne Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung unternehmen wir keine kostenauslösenden Schritte.

Kosten

So setzen sich die Kosten zusammen

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert Ihres Falls ab (z. B. bei Kündigung: Jahreskaltmiete). Vor jedem kostenauslösenden Schritt erhalten Sie von uns eine konkrete Kosteneinschätzung – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Zustimmung.

Sachverhalt
Kontakt
✓ Kostenfrei & unverbindlich✓ Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags✓ Keine kostenauslösenden Schritte ohne Deckungszusage
Jamal Hajjo, LL.M.Rechtsanwalt · Immobilienrecht · Mietrecht · WEG-Recht · liest jede Anfrage persönlich030 / 200 590 770
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg