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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Immobilienrecht

 Wer muss Schimmel in der Wohnung entfernen?

Schimmel in der Wohnung? Erfahren Sie, wer die Kosten für die Schimmelbeseitigung tragen muss und wie die Verantwortung geregelt ist.

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Die Frage, wer Schimmel in der Wohnung entfernen muss, hängt von der Ursache des Schimmelbefalls ab. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

Verantwortung des Vermieters

Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das bedeutet, dass er für die Beseitigung von Schimmel verantwortlich ist, wenn dieser durch bauliche Mängel verursacht wurde. Zu den baulichen Mängeln zählen:

  • Undichte Dächer oder Fenster
  • Mangelhafte Isolierung oder Wärmebrücken
  • Wasserschäden durch defekte Leitungen

In solchen Fällen muss der Vermieter die Kosten für die Schimmelbeseitigung tragen und die baulichen Mängel beheben.

Verantwortung des Mieters

Der Mieter ist für die Schimmelbeseitigung verantwortlich, wenn der Schimmel durch sein Fehlverhalten entstanden ist. Fehlverhalten kann beinhalten:

  • Unzureichendes Lüften und Heizen
  • Trocknen von Wäsche in der Wohnung ohne ausreichende Belüftung
  • Blockieren von Lüftungsöffnungen

Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Schimmel aufgrund des Verhaltens des Mieters entstanden ist, muss der Mieter die Kosten für die Beseitigung tragen.

Beweislast

Die Beweislast ist in der Regel wie folgt verteilt:

  1. Mieter: Der Mieter muss zunächst beweisen, dass überhaupt ein Mangel in Form von Schimmel vorliegt.
  2. Vermieter: Danach muss der Vermieter nachweisen, dass der Schimmel nicht auf bauliche Mängel zurückzuführen ist. Dies geschieht oft durch ein Sachverständigengutachten.
  3. Mieter: Erst wenn der Vermieter nachweisen kann, dass keine baulichen Mängel vorliegen, muss der Mieter beweisen, dass der Schimmel nicht durch sein Verhalten verursacht wurde.

Vorgehen bei Schimmelbefall

  1. Meldung: Der Mieter muss den Schimmelbefall unverzüglich dem Vermieter melden.
  2. Untersuchung: Der Vermieter sollte die Ursache des Schimmels untersuchen lassen.
  3. Behebung: Je nach Ursache muss entweder der Vermieter oder der Mieter den Schimmel beseitigen lassen.

Fazit

Die Verantwortung für die Schimmelbeseitigung liegt in erster Linie beim Vermieter, es sei denn, der Mieter hat den Schimmel durch sein Verhalten verursacht. Eine klare Kommunikation und rechtzeitige Meldung sind entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Gesundheit der Bewohner zu schützen.

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