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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Immobilienrecht

Schuldfrage: Wer muss den Schimmel beseitigen?

Schimmel in der Mietwohnung: Vermieter oder Mieter - wer muss für die Beseitigung aufkommen? Erfahren Sie hier die rechtliche Situation.

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Basierend auf den bereitgestellten Informationen lässt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit für die Schimmelbeseitigung wie folgt beantworten:

Grundsätzliche Verantwortung des Vermieters

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Beseitigung von Schimmel in der Mietwohnung verantwortlich. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Pflicht des Vermieters, die Mietsache während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten (§ 535 BGB).

Ausnahme: Fehlverhalten des Mieters

Allerdings kann die Verantwortung auf den Mieter übergehen, wenn dieser den Schimmelbefall durch sein Fehlverhalten verursacht hat. Typische Beispiele hierfür sind:

  • Unzureichendes Lüften und Heizen
  • Aufstellen von Möbeln direkt an Außenwänden ohne Abstand
  • Übermäßige Feuchtigkeitsproduktion in der Wohnung

Beweislast

Die Beweislast für ein Fehlverhalten des Mieters liegt beim Vermieter. Das heißt, der Vermieter muss nachweisen, dass der Mieter den Schimmel durch falsches Verhalten verursacht hat. Kann er dies nicht, bleibt er in der Verantwortung für die Beseitigung.

Vorgehen bei Schimmelbefall

  1. Der Mieter muss den Schimmelbefall unverzüglich dem Vermieter melden.
  2. Der Vermieter sollte zeitnah reagieren und die Ursache untersuchen lassen.
  3. Bei Unklarheit über die Ursache empfiehlt sich die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters.
  4. Je nach Ergebnis der Ursachenermittlung trägt entweder der Vermieter oder der Mieter die Kosten für Beseitigung und Gutachten.

Fazit

Die Schuldfrage bei Schimmelbefall ist oft komplex und hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifelsfall ist jedoch zunächst der Vermieter in der Pflicht, den Schimmel zu beseitigen und die Ursache zu klären. Nur wenn er ein Fehlverhalten des Mieters nachweisen kann, geht die Verantwortung auf diesen über.

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