Verteidigung im Steuerstrafrecht – bundesweit
Steuerstrafverfahren beginnen oft unscheinbar: mit einer Nachfrage des Finanzamts, einem Auskunftsersuchen oder einer Prüfungsanordnung. Manchmal steht die Steuerfahndung unangekündigt vor der Tür. Wer dann ohne Beratung antwortet oder vorschnell nachmeldet, kann sich Wege verbauen – etwa die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.
Das Verteidigerteam aus Berlin und Trier prüft, welcher Vorwurf im Raum steht, welche Steuerarten und Jahre betroffen sind und ob eine Berichtigung oder Selbstanzeige in Betracht kommt. Läuft bereits ein Verfahren, stehen die Ermittlungsgrundlage und die Verteidigung gegen den konkreten Vorwurf im Mittelpunkt.
Durchsuchung durch die Steuerfahndung oder Vorladung? Rufen Sie direkt an.
Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer – wir melden uns zeitnah. Den Sachverhalt müssen Sie hier nicht schildern.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.








