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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Strafrecht

Ab welcher Promillegrenze spricht man von einem Vollrausch?

Erfahren Sie mehr über den Vollrausch und die unterschiedlichen Promillegrenzen, die für die rechtliche Beurteilung herangezogen werden.

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Es gibt keine feste Promillegrenze, ab der rechtlich eindeutig von einem Vollrausch gesprochen wird. Die Beurteilung, ob ein Vollrausch vorliegt, hängt vom Einzelfall ab und berücksichtigt verschiedene Faktoren. Allerdings gibt es einige Richtwerte und Anhaltspunkte:

  • Als grober Richtwert wird oft ein Blutalkoholgehalt von etwa 3,0 Promille genannt, ab dem von einem Vollrausch ausgegangen werden kann.

  • Im Bereich zwischen 2,0 und 2,9 Promille hängt die Beurteilung der Schuldfähigkeit von individuellen Faktoren wie Trinkgewohnheiten und Persönlichkeit ab.

  • Bei Alkoholikern oder Menschen mit hoher Alkoholtoleranz kann die Grenze für einen Vollrausch auch höher liegen.

  • In manchen Fällen, besonders wenn im Zuge der Rauschtat eine andere Person ums Leben kam, wird eine höhere Promillegrenze von 3,3 für die Annahme eines Vollrausches angesetzt.

  • Neben dem Promillewert werden auch das Verhalten des Täters und andere Anzeichen von Rauschzuständen berücksichtigt.

Es ist wichtig zu betonen, dass die rechtliche Beurteilung eines Vollrausches nicht allein auf dem Promillewert basiert, sondern eine Gesamtbetrachtung der Umstände erfordert. Symptome wie Sprachstörungen, Verwirrtheit, Gleichgewichtsstörungen oder Wahrnehmungseinschränkungen können ebenfalls Indikatoren für einen Vollrausch sein.

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