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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Wirtschaftsstrafrecht

Vorwurf Betrug (§ 263 StGB)

Betrug ist einer der häufigsten Vorwürfe im Wirtschaftsleben und einer der am schwersten zu beweisenden. Fünf Merkmale müssen zusammenkommen. Fehlt eines, trägt der Vorwurf nicht.

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Worum es geht

§ 263 StGB verlangt eine Täuschung über Tatsachen, einen dadurch erregten Irrtum, eine Vermögensverfügung des Getäuschten, einen Vermögensschaden und auf der subjektiven Seite Vorsatz und die Absicht, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern. Alle fünf müssen vorliegen.

Die Grenze zwischen einem zivilrechtlichen Streit und strafbarem Betrug ist für Laien kaum erkennbar. Ein geplatztes Geschäft, ein nicht erfülltes Versprechen oder ein Zahlungsausfall sind noch kein Betrug, wenn beim Vertragsschluss kein Täuschungsvorsatz bestand.

Neben dem Grundtatbestand gibt es Sonderformen: Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Versicherungsmissbrauch und das Erschleichen von Leistungen. Jede hat eigene Voraussetzungen.

Strafrahmen

Strafrahmen

Betrug, § 263 Abs. 1
bis 5 Jahre oder Geldstrafe
Besonders schwerer Fall, § 263 Abs. 3
6 Monate bis 10 Jahre
Gewerbsmäßig als Bandenmitglied, § 263 Abs. 5
1 bis 10 Jahre
Subventionsbetrug
§ 264 StGB
Computerbetrug
§ 263a StGB

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Worauf es in der Verteidigung ankommt

Vorsatz zum Zeitpunkt des Vertrags

Wer bei Vertragsschluss leisten wollte und später scheiterte, hat nicht getäuscht. Das belegen Verträge, Chats und Zahlungsflüsse.

Schaden

Ohne Vermögensschaden kein Betrug. Gegenleistungen, Sicherheiten und Rückzahlungen werden gegengerechnet.

Wiedergutmachung

Rückzahlung oder Vergleich mit dem Geschädigten senken Strafe und Nebenfolgen deutlich und eröffnen die Einstellung gegen Auflagen.

Keine Aussage, kein Kontakt zum Anzeigeerstatter.

Der Versuch, die Sache selbst zu regeln, liest sich in der Akte als Eingeständnis oder als Beeinflussung. Wiedergutmachung organisieren wir, mit Absicherung.

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Johannes von RüdenRechtsanwalt · Strafrecht · Verkehrsrecht · liest jede Anfrage persönlich0177 805 70 16
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