Wirtschaftsstrafrecht
Vorwurf Betrug (§ 263 StGB)
Betrug ist einer der häufigsten Vorwürfe im Wirtschaftsleben und einer der am schwersten zu beweisenden. Fünf Merkmale müssen zusammenkommen. Fehlt eines, trägt der Vorwurf nicht.
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Worum es geht
§ 263 StGB verlangt eine Täuschung über Tatsachen, einen dadurch erregten Irrtum, eine Vermögensverfügung des Getäuschten, einen Vermögensschaden und auf der subjektiven Seite Vorsatz und die Absicht, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern. Alle fünf müssen vorliegen.
Die Grenze zwischen einem zivilrechtlichen Streit und strafbarem Betrug ist für Laien kaum erkennbar. Ein geplatztes Geschäft, ein nicht erfülltes Versprechen oder ein Zahlungsausfall sind noch kein Betrug, wenn beim Vertragsschluss kein Täuschungsvorsatz bestand.
Neben dem Grundtatbestand gibt es Sonderformen: Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Versicherungsmissbrauch und das Erschleichen von Leistungen. Jede hat eigene Voraussetzungen.
Strafrahmen
Strafrahmen
- Betrug, § 263 Abs. 1
- bis 5 Jahre oder Geldstrafe
- Besonders schwerer Fall, § 263 Abs. 3
- 6 Monate bis 10 Jahre
- Gewerbsmäßig als Bandenmitglied, § 263 Abs. 5
- 1 bis 10 Jahre
- Subventionsbetrug
- § 264 StGB
- Computerbetrug
- § 263a StGB
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Worauf es in der Verteidigung ankommt
Vorsatz zum Zeitpunkt des Vertrags
Wer bei Vertragsschluss leisten wollte und später scheiterte, hat nicht getäuscht. Das belegen Verträge, Chats und Zahlungsflüsse.
Schaden
Ohne Vermögensschaden kein Betrug. Gegenleistungen, Sicherheiten und Rückzahlungen werden gegengerechnet.
Wiedergutmachung
Rückzahlung oder Vergleich mit dem Geschädigten senken Strafe und Nebenfolgen deutlich und eröffnen die Einstellung gegen Auflagen.
Keine Aussage, kein Kontakt zum Anzeigeerstatter.
Der Versuch, die Sache selbst zu regeln, liest sich in der Akte als Eingeständnis oder als Beeinflussung. Wiedergutmachung organisieren wir, mit Absicherung.
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