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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Journal · Abgasskandal

Abgasskandal: Diesel-Nachrüstungen auf Staatskosten?

16. Februar 2018Aktualisiert am 6. Juni 20182 Min. Lesezeit
Von Johannes von Rüden, Rechtsanwalt

Im Abgasskandal bahnt sich ein neuer Eklat an: Eine Kommission der Bundesregierung erwägt Nachrüstmaßnahmen von betroffenen Fahrzeugen durch Steuergelder zu finanzieren. Solche Hardwaremaßnahmen sind dringend erforderlich. Im gesamten Bundesgebiet kommt es immer wieder zu deutlichen Grenzüberschreitungen von Stickoxidwerten.

Breite Empörung über Finanzierungsvorschlag

In einem Expertenentwurf des Abschlussberichts heißt es, dass die Hardware-Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen „zu einem höchstmöglichen Anteil“ durch eine „externe Förderung“ finanziert werden sollen. Solch eine Förderung könne sich demnach „neben öffentlichen Mitteln auch aus finanziellen Beiträgen der Automobilhersteller speisen“. Damit müsste der Steuerzahler für das rechtswidrige Handeln der Autokonzerne im Abgasskandal aufkommen. Die Verbraucherzentrale sowie verschiedene politische Parteien kritisierten diese Pläne scharf.

Verursacherprinzip wird „ad absurdum“ geführt

Das Verursacherprinzip ist eines der drei Grundprinzipien des Deutschen Umweltrechtes. Danach hat grundsätzlich der Verursacher von Umweltverschmutzungen die Kosten für deren Vermeidung, Beseitigung oder Ausgleich zu tragen. Durch den Abgasskandal wurde bekannt, dass zahlreiche Autohersteller in ihren Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben. Die Behörden und Verbraucher wurden dabei über die tatsächlichen Stickoxid-Emissionen getäuscht. Daher scheint es äußert fragwürdig, warum nun der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden soll. Nach einem Sondervotum sieht auch die Verbraucherzentrale keinen Anlass, weshalb die öffentliche Hand und die Kunden zahlen sollen.

Hersteller zeigen sich uneinsichtig

Bisher haben sich die Autohersteller nicht bereit erklärt, für die erforderliche Hardware-Nachrüstung aufzukommen. Mit Blick auf das Vorgehen in anderen Ländern sind die Konzerne in Deutschland nur sehr unwillig, für den verursachten Schaden einzustehen und dem Verbrauchern entgegenzukommen. Dabei haben schon zahlreiche Gerichte in Deutschland für Recht anerkannt: Der vom Abgasskandal betrogenen Verbraucher kann sein Fahrzeug zurückgeben.

Fahrzeugrückgabe beim Hersteller

Falls ein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, besteht die Möglichkeit einer Rückgabe an den Hersteller. Die stark erhöhten Emissionswerte des Fahrzeuges sind dabei ein erheblicher Mangel. Der Kunde bekommt dafür den Kaufpreis erstattet und muss lediglich einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer leisten. Immer mehr Gerichte in Deutschland sprechen Verbrauchern dieses Recht zu. Nutzen Sie daher jetzt Ihre Chance auf Rückgabe!

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