Abgasskandal: Richterliche Anordnung zur Vorlage von VW Dokumenten

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Der Abgasskandal ist für den Volkswagen-Konzern noch lange nicht ausgestanden. Nun wird VW per richterlicher Anordnung dazu gezwungen, Briefe offenzulegen, welche den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn belasten. Aus der Korrespondenz soll klar hervorgehen, dass Winterkorn von den Abgasmanipulationen wusste, noch bevor der Abgasskandal öffentlich wurde.

VW Kleinaktionäre klagen auf Schadensersatz

Ausgangspunkt ist ein Prozess vor dem Landgericht Stuttgart indem VW-Kleinaktionäre den Autokonzern auf Schadensersatz verklagen. Grund dafür sind die enormen Kursverluste, die durch den Abgasskandal ausgelöst wurden. Es geht insbesondere um die Frage, wer aus dem Vorstand Kenntnis von den Manipulationen hatte. Winterkorn bestreitet bis heute, dass er von den illegalen Abschalteinrichtungen gewusst habe. Nun hat das Gericht VW dazu gezwungen Briefe offenzulegen, aus denen hervorgehen soll, dass dem ehemalige VW-Chef die Vorgänge bekannt waren.

VW verweigert die Herausgabe

Bisher weigert sich der Konzern, trotz richterlicher Anordnung, alle Dokumente herauszugeben.  Aus den beiden vorliegenden Briefen soll eindeutig hervorgehen, dass der Vorstandsvorsitzende Winterkorn schon ein Jahr vor dem offiziellen Bekanntwerden des Abgasskandals von den illegalen Abschalteinrichtungen gewusst haben soll. In einem Brief des Leiters des Ausschusses für Produktsicherheit vom 22. Mai 2014, warnt er Winterkorn vor den „“Überschreitungen der NOx-Emissionen“. Zudem äußert er seine Sorge, dass die Behörden die Fahrzeuge gezielt auf eine Abschalteinrichtung untersuchen könnten.

Überschreitung der NOx-Emissionen um das 15 bis 35-fache

In einem zweiten Brief des Chefs der Qualitätssicherung wird auf das erste Schreiben als Anlage Bezug genommen. Zudem wird auf Messungen in den USA hingewiesen, bei denen die NOx-Werte von VW-Fahrzeugen um den Faktor 15 bis 35 überschritten werden. Der Konzern beruft sich in der Verteidigung darauf, dass Winterkorn beide Schreiben inhaltlich gar nicht gelesen bzw. voll erfasst habe. Es scheint jedoch fraglich, ob einem Vorstandsvorsitzenden solch gravierende Probleme einfach entgehen. Daher sollen dem Gericht nun weitere Dokumente vorgelegt werden. Dieser Anordnung ist VW bisher nicht nachgekommen.

Dieselfahrzeuge jetzt an Hersteller zurückgeben!

Wenn Sie ein Fahrzeug haben, dass vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie es mit unserer Hilfe an den Hersteller zurückgeben. Wir von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN haben uns seit Bekanntwerden des Abgasskandals auf die Ansprüche von Verbrauchern spezialisiert. Seitdem stellen wir immer wieder fest, dass sich die Hersteller gegenüber den Verbrauchern uneinsichtig zeigen. Trotz des Betrugs mit Abschalteinrichtungen gibt es keine Zugeständnisse! Einziger und lukrativster Weg das Fahrzeug loszuwerden, ist daher die Rückgabe an den Hersteller.

Kaufvertrag anfechten – Kaufpreis erstattet bekommen

Wenn Sie den Kaufvertrag erfolgreich anfechten, bekommen Sie den Kaufpreis -abzüglich eines Nutzungsersatzes- erstattet. Wir vertreten schon hunderte von Mandanten im Abgasskandal und unsere Anwälte sind auf diesem Gebiet äußerst versiert. Nehmen Sie Ihr gutes Recht war – Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung!