Die Entziehungsklage ist das schärfste Instrument — sie setzt einen rechtskräftigen Entziehungsbeschluss sowie eine erfolglose vorherige Abmahnung voraus. Berliner Gerichte haben Entziehungen bestätigt, wo Eigentümer über Jahre hinweg systematisch Schaden angerichtet haben.
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Lärm, Airbnb oder Querulanten? Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und leiten die richtigen Schritte ein.
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Rechtsanwalt Jamal Hajjo, LL.M. begleitet Eigentümer und Gemeinschaften in sämtlichen Fragen rund um Eigentümerversammlung, Beschlussanfechtung und Verwaltung.
Jamal Hajjo, LL.M., Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Berlin
Jamal Hajjo, LL.M.
Rechtsanwalt für Immobilienrecht
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FAQ: Nutzungsstreit, Lärm und Querulanten
Kann die WEG eine Airbnb-Vermietung verbieten?
Nicht durch einfachen Mehrheitsbeschluss. Laut BGH (V ZR 232/20) ist die Kurzzeitvermietung an Feriengäste grundsätzlich als Wohnnutzung zulässig. Ein wirksames Verbot setzt eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder die einstimmige Zustimmung aller betroffenen Eigentümer voraus. Konkrete Störungen (Lärm, Überbelegung) können aber unabhängig davon abgemahnt werden.
Was unternehme ich gegen dauerhaften Lärm eines Miteigentümers?
Zunächst empfiehlt sich eine schriftliche Abmahnung und die Einschaltung des Verwalters, der zur Durchsetzung der Gemeinschaftsordnung verpflichtet ist. Bei fortgesetzten Verstößen kann auf Unterlassung geklagt werden. Wichtig ist die Dokumentation: Führen Sie ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Art der Störung.
Wann ist die Entziehung des Wohneigentums möglich?
Die Entziehung (§ 17 WEG) ist das schärfste Instrument und setzt eine erhebliche Pflichtverletzung, eine vorherige erfolglose schriftliche Abmahnung durch die GdWE und einen Beschluss der Eigentümerversammlung voraus. Sie ist auf Extremfälle beschränkt und sollte nur nach eingehender anwaltlicher Prüfung eingeleitet werden.








