Rechtsanwalt Fabian Heyse ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit über 25 Jahren Erfahrung. Selcan Erkan begleitet Eigentümer und Gemeinschaften in sämtlichen Fragen rund um Eigentümerversammlung, Beschlussanfechtung und Verwaltung.
Nein. Das Hausgeld ist grundsätzlich zu zahlen, auch wenn Sie Beanstandungen gegen die Verwaltung oder die Jahresabrechnung haben. Die korrekte Vorgehensweise ist, den jeweiligen Beschluss fristgerecht anzufechten und im gleichen Zug die Zahlung unter Vorbehalt zu leisten.
Die Anfechtungsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag der Beschlussfassung. Nach Fristablauf wird der Beschluss bestandskräftig — unabhängig davon, ob er rechtmäßig war. Handeln Sie sofort, wenn Sie einen Beschluss für fehlerhaft halten.
Fehlt ein neuer Wirtschaftsplan, können die Eigentümer auf Basis des letzten beschlossenen Planes zur Hausgeldzahlung verpflichtet werden. Ein dauerhaftes Fehlen kann Haftungsansprüche gegen den Verwalter begründen.
Ob als Eigentümer, Gemeinschaft oder Verwaltung — wir beraten Sie schnell und kompetent zu allen Fragen des WEG-Rechts in Berlin.
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