Die Grafik zeigt das Logo der Anwaltspartnerschaft »von Rüden & Heyse« aus Berlin.

Kostenverteilung, Hausgeld und Sonderumlagen in der WEG

Inhaltliche Fehler in der Abrechnung führen nicht automatisch zur Nichtigkeit — sie können jedoch die Anfechtbarkeit des Beschlusses begründen. Zu unterscheiden ist zwischen der Jahresabrechnung (Berechnungswerk) und dem Beschluss darüber (rechtserzeugend). Nur Letzterer ist anfechtbar.

Was tun bei Zahlungsausfall?

Wohnungseigentümer sind verpflichtet, die beschlossenen Hausgelder pünktlich zu zahlen. Bei Rückständen kann die Gemeinschaft aus dem Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung vollstrecken. Das Verfahren nach §§ 28, 19 WEG i.V.m. § 44 WEG ermöglicht eine rasche Titulierung. Für Wohnungseigentümer, die ihrerseits mit Zahlungen in Rückstand geraten sind, bieten wir strategische Beratung: Häufig lassen sich Hausgeld-Rückstände und Anfechtungsansprüche miteinander verknüpfen. Eine Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter ist jedoch in aller Regel unzulässig.

Berliner Besonderheiten

Berliner Eigentümergemeinschaften sehen sich häufig mit besonders hohen Erhaltungsrückständen bei Altbauten sowie teuren energetischen Sanierungen konfrontiert. Die Berliner WEG-Rechtsprechung hat sich zu einer Vielzahl von Fragen der Kostentragung und der Jahresabrechnung geäußert. Wir kennen diese Entscheidungen und beraten Sie auf dieser Grundlage. Jetzt Erstberatung sichern Die Kanzlei prüft Ihre Jahresabrechnung, Sonderumlage oder Hausgeld-Rückstände. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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FAQ: Kostenverteilung & Hausgeld

Kann ich die Zahlung des Hausgelds verweigern, wenn ich Mängel an der Verwaltung beanstande?

Nein. Das Hausgeld ist grundsätzlich zu zahlen, auch wenn Sie Beanstandungen gegen die Verwaltung oder die Jahresabrechnung haben. Die korrekte Vorgehensweise ist, den jeweiligen Beschluss fristgerecht anzufechten und im gleichen Zug die Zahlung unter Vorbehalt zu leisten.

Bis wann muss ich eine Sonderumlage anfechten?

Die Anfechtungsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag der Beschlussfassung. Nach Fristablauf wird der Beschluss bestandskräftig — unabhängig davon, ob er rechtmäßig war. Handeln Sie sofort, wenn Sie einen Beschluss für fehlerhaft halten.

Was passiert, wenn der Wirtschaftsplan nicht rechtzeitig beschlossen wird?

Fehlt ein neuer Wirtschaftsplan, können die Eigentümer auf Basis des letzten beschlossenen Planes zur Hausgeldzahlung verpflichtet werden. Ein dauerhaftes Fehlen kann Haftungsansprüche gegen den Verwalter begründen.