Rechtsanwalt Fabian Heyse ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit über 25 Jahren Erfahrung. Selcan Erkan begleitet Eigentümer und Gemeinschaften in sämtlichen Fragen rund um Eigentümerversammlung, Beschlussanfechtung und Verwaltung.
Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach dem Tag der Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht und zugestellt sein. Innerhalb von zwei Monaten muss die Klage vollständig begründet werden. Versäumen Sie diese Fristen, verlieren Sie Ihr Anfechtungsrecht endgültig — unabhängig davon, wie fehlerhaft der Beschluss ist.
Seit der WEG-Reform 2020 klagen Sie nicht mehr gegen Ihre Miteigentümer persönlich, sondern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verband. Vertreten wird diese in der Regel durch den Verwalter.
Die Kosten hängen vom Streitwert ab, der sich am wirtschaftlichen Interesse aller Eigentümer orientiert. Ein gesetzlicher Deckel begrenzt den Streitwert auf das Siebeneinhalbfache Ihres eigenen Interesses, sodass das Kostenrisiko kalkulierbar bleibt. Wir berechnen für Sie gern einen Kostenvoranschlag.
Ja. Ein angefochtener Beschluss gilt bis zur rechtskräftigen Ungültigerklärung als wirksam. Der Verwalter ist grundsätzlich verpflichtet, ihn umzusetzen, solange kein Gericht im Eilverfahren (z. B. per einstweiliger Verfügung) etwas anderes anordnet.
Unterliegen Sie, tragen Sie in der Regel die Prozesskosten nach § 91 ZPO — also Gerichtskosten und die notwendigen Anwaltskosten der Gegenseite. Wir besprechen das Kostenrisiko offen mit Ihnen vor Klageerhebung.
Wir beraten Sie zu Ihrem Fall — vertraulich, kompetent und ohne Kostenrisiko für die erste Einschätzung. Beschlussanfechtungen haben kurze Fristen: Melden Sie sich am besten noch heute.
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