Audi Dieselfahrzeugen mit 3-Liter-V6-Motoren droht zum Jahresende Verjährung im Abgasskandal

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Die Audi-Dieselmodelle mit 3,0-Liter-V6-Motor der Abgasnorm Euro 6 wurden 2018 wegen illegaler Abschalteinrichtungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen. Daher könnten Gerichte davon ausgehen, dass Ende 2021 für Schadensersatzklagen die kenntnisabhängige Verjährung eintritt. Eigentümer der betreffenden Audi-Fahrzeuge, die im Jahr 2018 ein Rückrufschreiben erhalten haben, sollten jetzt noch schnell ihre Chance auf Schadensersatz nutzen und gegen Audi als Herstellerin des mangelhaften Motors klagen.

KBA-Rückruf für Audi 3.0 Liter Diesel der Abgasnorm Euro 6

Der 3-Liter-Diesel-Motor von Audi wird in Oberklasse-Dieselfahrzeugen der Marken Audi, VW und Porsche verbaut. Die Abkürzung TDI steht für Turbocharged Direct Injection oder Turbocharged Diesel Injection. Volkswagen bezeichnet mit diesem Kürzel alle Dieselmotoren, die der VW-Konzern herstellt. Der leistungsstarke V6-Motor trägt auch die Bezeichnung EA897 und wird seit 2010 in Ungarn produziert. Auch dieser Motor ist vom Abgasskandal betroffen und wurde verpflichtend zurückgerufen.

Das KBA schreibt dazu am 23. Januar 2018: „Bei der Überprüfung der Audi 3.0 l Euro 6, Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7, durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Die schadstoffmindernde, sogenannte schnelle Motoraufwärmfunktion springt bei diesen Fahrzeugen nahezu nur im Prüfzyklus NEFZ an. Im realen Verkehr unterbleibt diese NOx-Schadstoffminderung. Die Strategien unterscheiden sich leicht von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp.“

Weil die gesetzlichen Grenzwerte für Emissionen nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, nicht aber im realen Straßenverkehr, hat die Behörde verpflichtende Rückrufe angeordnet, um die betroffenen Fahrzeuge mit einem Softwareupdate umzurüsten und das Abgasproblem dadurch zu beheben. In Deutschland sind laut KBA rund 77.600 und weltweit insgesamt rund 127.000 zugelassene Fahrzeuge betroffen. Audi-Besitzer können mit den vom KBA entdeckten illegalen Abschalteinrichtungen und den angeordneten verpflichtenden Rückrufen Schadenersatzansprüche für ihre Fahrzeuge begründen.

Dreijährige Verjährungsfrist endet am 31. Dezember 2021

Wer einen Audi-Diesel mit 3,0-Liter-V6-Motor besitzt, sollte noch im Dezember Schadensersatzansprüche gegen Audi geltend machen. Betroffene können sich den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten lassen und das Fahrzeugs im Gegenzug zurückgeben. Bei Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Besitzer Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt hat.

Die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, stehen gut, denn zum Audi-Motor EA897 haben bereits mehrere Gerichte verbraucherfreundlich geurteilt – darunter das Landgericht Oldenburg, das die Audi AG Mitte Mai 2020 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt hat. Dabei ging es um einen Audi SQ5 3.0 TDI mit dem EA897-Motor, bei dem nach Auffassung der Richter mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden, um das Abgaskontrollsystem zu manipulieren.

Auch Oberlandesgerichte (OLG) haben sich bezüglich des Motors EA897 schon auf Seiten der Kläger positioniert: Im Juni 2020 sprachen die Richter des OLG Koblenz dem Kläger Schadensersatz gegen Rücknahme eines Audi SQ5 3.0 TDI V6 mit dem Motor EA897 zu und im Oktober 2020 gab es ein verbraucherfreundliches Urteil vom OLG Oldenburg. Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteilen vom 24. Februar 2021 zwei Besitzern von Audi SQ5 mit dem Dieselmotor der Baureihe EA897 und der Abgasnorm Euro 6 Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen.

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Wer gegen Audi klagen will, sollte spätestens Anfang Dezember aktiv werden, damit die Klage fristgerecht eingereicht werden kann. Unsere erfahrenen Verbraucherrechtsanwälte beraten Sie gern zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten im Audi-Abgasskandal. Nutzen Sie für ein kostenfreies Erstgespräch einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: Unter der 030 – 200 590 770 sind wir für Sie da. Unsere Experten im Abgasskandal unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!