Dieselfahrer klagen über Probleme nach dem Softwareupdate

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Im Rahmen des Dieselskandals werden tausende Fahrzeuge mit einer neuen Software ausgestattet. Doch immer mehr Kunden klagen über Probleme nach dem Update: Es scheppert, ruckelt, das Fahrzeug braucht mehr Sprit oder zieht nicht mehr richtig. Doch wer das angeordnete Softwareupdate nicht durchführt, dem droht die Stilllegung seines Fahrzeugs. Aber müssen Dieselkunden die Beeinträchtigungen durch das Softwareupdate hinnehmen?

Im Zuge des Abgasskandals kam heraus, dass zahlreiche Autohersteller ihre Kunden getäuscht haben. Dadurch stoßen tausende Fahrzeuge im Straßenbetrieb viel mehr giftige Stickoxide ausstoßen als gesetzlich erlaubt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KFB) hat die Autohersteller deshalb verpflichtet, ein Softwareupdate durchzuführen, das den Stickoxidausstoß der Fahrzeuge verringert.

Welche Automarken sind betroffen?

Das Update betrifft Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA 189 (4-Zylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), aber auch VW, Audi und Porsche mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 (6-Zylinder, Hubraum 3,0 Liter). Auch bei Dieselfahrzeugen der Hersteller Mercedes, BMW und Opel wurden bereits illegale Abschaltvorrichtungen festgestellt. Betroffen sind hier Mercedes Modelle mit den Motorentypen OM 626, OM 642, OM 651, OM 622, BMW 750d, M550d, Opel Insignia und Cascada 2,0 Liter sowie Opel Zafira 1,6 Liter und 2,0 Liter.

Etwa 2,5 Prozent höherer Verbrauch

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Maßnahme negative Auswirkungen auf den Motor und die Abgasanlage hat. Bei einer nicht repräsentativen Umfrage der WirtschaftsWoche und des Rechtsdienstleisters MyRight berichtete über die Hälfte der befragten VW-Dieselfahrer von Problemen nach dem Update. Ihr Auto verbrauche jetzt mehr Sprit, ziehe beim Gasgeben nicht mehr richtig an und komme auch nicht mehr auf dieselbe Höchstgeschwindigkeit wie vor dem Softwareupdate.

Die geschilderten Folgen ähneln sich: Die meisten Fahrer gaben an, dass ihr Wagen pro 100 Kilometer Strecke 0,5 bis 1,0 Liter mehr verbraucht. Diese Beobachtung der VW-Kunden bestätigt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC). Auf dem Prüfstand sei der Verbrauch des getesteten Autos zwar stabil geblieben, doch auf der Straße stieg er um bis zu 2,5 Prozent an.

VW muss Mängel auf eigene Kosten beheben

Von Volkswagen heißt es dazu lapidar, dass es bislang nur wenige Beschwerden von Kunden gegeben habe. Meistens habe man in diesen Fällen Abhilfe schaffen können. Nur eine kleine Anzahl Kunden habe wahrgenommen, dass sich durch das Softwareupdate „das Frequenzspektrum des Motorgeräuschs leicht verschieben“ könne, „obwohl sich die Lautstärke nicht verändert hat“. Betroffen sei der VW Tiguan. Durch ein weiteres Update können Kunden auch dieses Problem beheben lassen.

Doch sollten die Softwareupdates im großen Stil Probleme machen, müsste VW die Mängel beheben, denn den Kunden dürfen keine Nachteile entstehen, so das Bundesverkehrsministerium. VW habe „die Garantie übernommen, dass bei Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen oder Motorleistung nach der Umrüstung keine Verschlechterungen stattfinden“.

VW garantiert zwar „jedem Kunden, dass an seinem Fahrzeug durch die technischen Maßnahmen keine Verschlechterung hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und Drehmoment sowie Fahrzeugakustik“ eintritt. Sonst würde das Update nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt freigegebe – aber: VW und KBA messen den Kraftstoffverbrauch nur auf dem Prüfstand. Kunden fahren aber im realen Straßenverkehr und es bringt ihnen nichts, wenn die Autos nur beim Test keinen Mehrverbrauch aufweisen.

Weitere Mängel: Motorruckeln und defekte Ventile

Manche Kunden klagen darüber, dass ihr Auto seit dem Werkstattbesuch ruckelt. Dazu räumte VW ein, dass es bezogen auf den Golf Blue Motion Technology Beschwerden gegeben habe. Deshalb hat VW für das Modell ein weiteres Update entwickelt. Die Betroffenen müssen also erneut in die Werkstatt, um es aufspielen zu lassen.

In manchen Fällen ist auch das Abgasrückführventil plötzlich defekt. Das Ventil reguliert, wie viel Stickoxid das Auto ausstößt. VW beteiligt sich solchen Fällen an den Kosten für ein neues Ventil oder übernimmt die kompletten Kosten, obwohl das angeblich „in keinem direkten Zusammenhang mit dem Softwareupdate“ steht. Ursache für ein defektes Ventil sei vielmehr ein Verschleiß. Dennoch habe man Kunden im Rahmen von Einzelfallprüfungen „individuelle Kulanzangebote“ unterbreitet.

Klage auch nach Softwareupdate möglich

Von diesen Mängeln sind nicht alle Fahrzeuge betroffen, die ein Update bekommen haben, denn jedes Auto reagiert aufgrund unterschiedlicher Ausgangsbedingungen anders auf das Update. Oft hören Kunden auch in der Werkstatt, dass bestimmte Probleme an ihrem Fahrzeug nichts mit dem Update zu tun hätten. Aber beweisen lässt sich das nur schwer. Die Werkstatt kostet es jedenfalls viel Zeit, solchen Vermutungen nachzugehen – und niemand bezahlt für diesen Aufwand.

Sollten die Probleme mit der Software sich ausweiten, kommt eine weitere Klageflut auf die Autokonzerne zu. Software-Nachbesserungen wurden bereits gerichtlich als unzumutbar zurückgewiesen, weil Kläger befürchten müssen, dass das Update zu Folgemängeln führt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat festgestellt, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags auch dann in Betracht kommt, wenn der Kunde ein Softwareupdate hat installieren lassen (Beschl. v. 27.03.2018, Az. 18 U 134/17). Ob die Nacherfüllung durch das Update fehlgeschlagen sei oder nicht, müsse weiterhin der Verkäufer beweisen, entschied das OLG. Der Käufer trage die Darlegungs- und Beweislast nur dann, wenn er eine ihm als (Nach-)Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen habe. Dies sei bei dem Softwareupdate aber nicht der Fall.

Sind Sie Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Diesels und möchten Ihr Auto zurückgeben oder auf Schadensersatz klagen? Wir stehen Ihnen gern mit einer kostenlosen Erstberatung zur Seite. Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@rueden.de oder telefonisch unter 030 – 200 590 770.