Dieselskandal: auch 65.000 ältere Modelle betroffen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Audi und VW rufen weitere Diesel zurück: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf von 65.000 älteren Fahrzeugen der Marken Audi und VW angeordnet. Die Behörde hat festgestellt, dass auch in den Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 4 mit 3-Liter-Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde.

Einer BR-Recherche zufolge hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf am 20. November angeordnet. Er betrifft die Audi-Modelle A4, A6 und A8 und den VW-Touareg. Die betroffenen Autos wurden zwischen 2003 und 2009 in Deutschland zugelassen. Bereits Anfang November hatte das KBA 40.000 ältere Euro 4-Diesel mit einem kleineren 2,7 Liter Diesel-Motor von Audi zurückgerufen.

Nach jetzigem Stand müssen Audi und VW in Deutschland insgesamt 105.000 ältere Dieselfahrzeuge umrüsten. Audi will dafür eine geeignete technische Lösung vorstellen: „Nach deren Freigabe wird Audi die Kundenfahrzeuge in die Werkstätten zurückrufen“, so ein Sprecher des Autokonzerns.

Flächendeckende Manipulation schon seit 2003

Audi hat seine Dieselautos also offenbar schon seit 2003 manipuliert. Bei diesen älteren Euro 4 Diesel-Fahrzeugen von Audi und VW wurde die sogenannte Akustikfunktion manipuliert. Sie sollte beim V6-Dieselmotor von Audi unangenehme Geräusche redutieren – das sogenannte Nageln. Doch die Software erkennt auch, ob ein Fahrzeug auf dem Prüfstand steht. In der Prüfsituation verringert sich der Stickoxid-Ausstoß des Motors, während die Abgasreinigung auf der Straße abgeschaltet wird.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kam bereits im Juli 2018 zu dem Schluss, dass es sich bei der Akustikfunktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Den Verdacht, dass die Akustikfunktion das Abgasverhalten bei Euro 4-Dieseln in unzulässiger Weise beeinflusst, hegte das KBA sogar schon im Dezember 2015

Abschalteinrichtung angeblich Motorschutz

Audi erklärte der Behörde, die Software diene als Motorschutz und sorge dafür, dass sogenannte Keramikglühkerzen nicht brechen. Allerdings wurden diese Keramikglühkerzen bereit im August 2004 durch Stahlstifte ersetzt.

Auch eine Untersuchung der TU München entkräftet das Argument „Motorschutz“. In einem Gutachten des Motorexperten Prof. Georg Wachtmeister heißt es: „Eine Anwendung von Bauteil- bzw. Motorschutz ist mit den von Audi vorgebrachten Argumenten nicht gegeben. Damit wird in Fällen der Grenzwertüberschreitung die Akustikfunktion als unerlaubte Abschalteinrichtung eingestuft.“

Schadensersatzansprüche verjährt?

Besonders ärgerlich: Für die meisten Besitzer der betroffenen Modelle dürfte der aktuelle Rückruf zu spät kommen. Die Schadensersatzansprüche könnten nämlich inzwischen verjährt sein. Wenn man man von einem Schaden nichts weiß, gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren ab Abschluss des Kaufvertrags. Hat man seinen Diesel also vor über zehn Jahren gekauft, besteht kaum noch eine Chance auf Schadensersatz.