Golf VII: Freiwilliges Softwareupdate nutzen?

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Besitzer des Golf VII mit dem Dieselmotor EA 288 haben kürzlich ein Schreiben von der Volkswagen AG bekommen – übermittelt vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Darin wird vom Dieselskandal betroffenen VW-Kunden eine freiwillige und kostenlose Servicemaßnahme angeboten: ein Softwareupdate zur Reduktion der Stickoxidemissionen. Aber sollten Betroffene das Angebot nutzen?

Unter dem Aktionscode 23AV bittet Volkswagen Halter des Golf VII, ihr Auto zu einem autorisierten Volkswagen-Partner zu bringen und das Softwareupdate auf die Motorsteuerung aufspielen zu lassen. Zur Begründung heißt es in dem VW-Schreiben, das der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vorliegt: Die Automobilhersteller hätten beim Dieselgipfel 2017 „als wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten für insgesamt 5,3 Mio. Autos Software-Updates zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes zugesagt“.

Golf VII mit Motor EA 288 ebenfalls betroffen

Der Motortyp EA 288 ist der Nachfolger des Dieselmotors EA 189, der seit 2015 im Zentrum des VW-Abgasskandals stand. Auch der neuere Motor EA 288 ist vom Abgasskandal betroffen. Volkswagen hat bereits eingeräumt, dass auch dieser Motor über ein sogenanntes Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung verfügt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Volkswagen mit mehreren Rückrufen aufgefordert, die unzulässigen Abschalteinrichtungen in den Dieselfahrzeugen zu deaktivieren. Von diesen Pflichtrückrufen sind auch Modelle der Volkswagentöchter Audi, Porsche, Seat und Škoda betroffen. Die Fahrzeuge müssen in die Werkstatt und bekommen dort ein Softwareupdate aufgespielt, das die automatische Manipulation der Abgasreinigung unterbinden soll.

Auch der Golf VII mit dem Motor EA 288 verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung – auch wenn das KBA hat für diesen Wagen noch keinen verpflichtenden Rückruf angeordnet hat. Erst am 19. März 2020 hat das Landgericht Regensburg VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt. Der Autokonzern habe im Golf VII mit dem Motor EA 288 eine sogenannte Zykluserkennung verwendet – eine unzulässige Abschalteinrichtung. Dem Kläger wurde gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zugesprochen (Az.: 73 O 1181/19).

Vermutlich will der VW-Konzern mit dem aktuellen freiwilligen Softwareupdate einen verpflichtenden Rückruf des KBA und eine weitere Klagewelle verhindern. Welche langfristigen Nebenwirkungen das Softwareupdate für die betroffenen Fahrzeuge hat, ist jedoch noch nicht in vollem Umfang bekannt.

Softwareupdate kann negative Folgen haben

Laut VW wirkt sich die Software-Aktualisierung „weder auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionswerte, Motorleistung, maximales Drehmoment und Geräuschemissionen noch auf die Dauerhaltbarkeit des Motors und des Abgasnachbehandlungssystems negativ aus“. Aber stimmt das wirklich?

Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bezweifelt diese Einschätzung: „Zwar schließt Volkswagen negative Effekte auf die Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit des Motors aus, doch ich rate den VW-Kunden trotzdem davon ab, das freiwillige Softwareupdate aufspielen zu lassen. Berichte von anderen VW-Fahrern haben bereits gezeigt, dass ein Update sehr wohl ungewünschte Nebenwirkungen haben kann.“

VW-Dieselfahrer haben nach Softwareupdates von Mängeln berichtet, die auch in Tests des ADAC bestätigt wurden. Zu den negativen Auswirkungen des Updates zählen ein höherer Verbrauch von bis zu einem Liter pro 100 Kilometer, verrußte AGR-Filter, eine geringere Leistung und veränderte Motorgeräusche.

Was Besitzer eines Golf VII jetzt tun können

Wer das Risiko solcher Schäden an seinem Golf VII mit dem Motor EA 288 vermeiden will, sollte auf das freiwillige Softwareupdate verzichten und gegen die Volkswagen AG klagen. Der BGH hat schon Anfang 2019 klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt, durch den Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben.

Auch Halter des Golf VII mit Dieselmotor des Typs EA 288 können demnach Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Rechtsanwalt Johannes von Rüden rät den Geschädigten: „Golf-Besitzer sollten sich jetzt anwaltlich beraten lassen und prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags haben, weil nach diesem Schreiben die Vermutung nahe liegt, dass sich eine unzulässige Abschalteinrichtung im Motor ihres Fahrzeugs befindet.“

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bietet VW-Kunden im Abgasskandal eine kostenlose Erstberatung an. Wir prüfen, ob das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind. Die Rechtsexperten der Kanzlei VON RUEDEN beraten bundesweit betrogene Dieselkunden und haben schon mehr als 5.000 Mandanten im Abgasskandal vertreten.