OLG Schleswig: Audi haftet im Abgasskandal für Porsche Cayenne

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Erneut hat ein Oberlandesgericht (OLG) die Audi AG im Dieselskandal zu einer hohen Schadensersatzsumme verurteilt: Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 15. Februar 2022 bestätigt, dass Audi im Porsche-Abgasskandal Schadensersatz leisten muss. Die Audi AG hat die großvolumigen Dieselmotoren mit 3 und 4,2 Liter Hubraum entwickelt und hergestellt, die auch in Dieselfahrzeugen von Porsche verbaut wurden.

In dem Fall vor dem OLG Schleswig ging es um einen Porsche Cayenne mit einem von Audi entwickelten 4,2 Liter Dieselmotor, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Audi muss den Porsche Cayenne zurücknehmen und dem Kläger Schadenersatz in Höhe von rund 82.000 Euro zahlen (Az. 7 U 41/21). Der Kläger hatte den Porsche Cayenne S Diesel mit 4,2 Liter Hubraum und der Abgasnorm Euro 6 im Juni 2016 zum Bruttopreis von 110.000 Euro als Neufahrzeug gekauft und den Kauf überwiegend über ein Darlehen in Höhe von 95.000 Euro finanziert. Die Darlehenszinsen betrugen rund 18.800 Euro.

Audi-Abgasskandal: KBA-Rückruf für Porsche Cayenne

Für den Porsche Cayenne liegt ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 18. März 2020 vor. Das KBA geht davon aus, dass im Porsche Cayenne eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Sie sorgt dafür, dass im Prüfmodus eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue eingespritzt, während die AdBlue-Zufuhr unter normalen Betriebsbedingungen reduziert wird. Das führt zu einem Anstieg des Emissionsausstoßes im Straßenverkehr, der die zulässigen Grenzwerte überschreitet. Die Fahrzeuge mit diesem von Audi entwickelten Motortyp, der zwischen 2016 und 2020 in verschiedene Oberklasse-Modelle des VW-Konzerns eingebaut wurde, mussten in die Werkstatt, um ein Softwareupdate aufspielen zu lassen.

Der Kläger ließ das Softwareupdate zwar aufspielen, machte aber dennoch erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend. Das Landgericht Kiel urteilte, Audi habe den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Daher sei der Autohersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet und der Kaufvertrag könne rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs stehe dem Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu. Außerdem sei er von allen Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freizustellen.

Audi ging in Berufung – ohne Erfolg

Im Berufungsverfahren beschränkte sich Audi auf die Übernahme der Kosten für die Zinsen. Diese Kosten wären auch angefallen, wenn der Kläger den Porsche Cayenne nicht gekauft hätte – für den Kauf eines anderen Autos, argumentierte Audi. Doch damit kam die beklagte Audi AG nicht durch. Alternativ zum Porsche Cayenne hätte der Kläger einen BMW gekauft, der günstiger gewesen wäre, womit auch weniger Darlehenszinsen angefallen wären. Der Kläger einigte sich mit Audi darauf, 10.000 Euro als „Sowieso-Kosten“ anzurechnen, die ohnehin angefallen wären.

Das OLG Schleswig-Holstein hat ansonsten das erstinstanzliche Urteil weitgehend bestätigt. Das Darlehen wurde inzwischen vollständig zurückgezahlt, sodass sich die Zahlung an den Kläger erhöht. Für die gefahrenen rund 100.000 Kilometer muss er sich zwar eine Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 36.000 Euro anrechnen lassen, doch nach Abzug der 10.000 Euro für die „Sowieso-Kosten“ muss Audi ihm gegen Rückgabe des Fahrzeugs rund 82.000 Euro erstatten.

Audi-Motoren im Dieselskandal

Die größeren Audi-Motoren sind wie viele andere Dieselmotoren in den Abgasskandal verstrickt, darunter auch der V8-Motor EA898 mit 3,0, 4,0 und 4,2 Litern Hubraum. Wenn auch Sie vom Audi-Abgasskandal betroffen sind, können Sie sich von den erfahrenen Rechtsanwälten der Kanzlei VON RUEDEN unverbindlich beraten lassen.

Der aktuelle Fall vor dem OLG Schleswig-Holstein zeigt, dass Betrugshaftungsklagen sich lohnen können – gerade bei hochpreisigen Fahrzeugen wie dem Porsche Cayenne. Wir vertreten über 14.000 vom Abgasskandal betroffene Dieselbesitzer und erzielen das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten. Gern informieren wir Sie über Ihre Optionen im Dieselskandal und schätzen Ihre Chancen auf Schadensersatz ein. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch!