Pflichtrückruf des Kraftfahrt-Bundesamts: Mercedes Vito und Viano müssen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zum Softwareupdate

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Der Mercedes-Abgasskandal nimmt weiter an Fahrt auf: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 1. Oktober 2021 erneut einen Rückruf zu Mercedes-Benz-Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 veröffentlicht. Diesmal geht es um die Mercedes-Dieselfahrzeuge Vito und Viano. Laut KBA müssen unzulässige Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerungssoftware entfernt werden. Ein offizieller Rückruf des KBA verbessert die Chancen klagender Mercedes-Besitzer, sich vor Gericht gegen die Daimler AG durchzusetzen, noch einmal deutlich.

Schon wieder über 230.000 Mercedes-Diesel-Vans zurückgerufen

Besitzer eines Mercedes-Vans Vito oder Viano der Baujahre 2010 bis 2014 erhalten dieser Tage Rückrufschreiben mit der Aufforderung, ihre Fahrzeuge zum Softwareupdate in die Werkstatt zu bringen. Unter der KBA-Referenznummer: 011210 und dem Hersteller-Code NC2II651R verlangt das KBA die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“. Die Rückrufaktion betrifft laut KBA weltweit 235.152 Fahrzeuge, davon 88.535 in Deutschland.     

Erst am 16. September hatte das KBA unter der Referenznummer 009424 und dem Herstellercode NC3II6515R einen Rückruf für Mercedes Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 veranlasst – ebenfalls wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen. Von dem Rückruf sind 262.695 Fahrzeuge weltweit betroffen, davon 98.745 mit deutscher Zulassung. Bei den von diesen beiden Rückrufaktionen betroffenen Sprintern, Vito und Viano handelt es sich um Euro-5-Diesel mit dem Motor OM 651.

Aktualisierung der Motorsteuerung erforderlich

Im Anschreiben von Mercedes-Benz heißt es zu dem aktuellen Pflichtrückruf: „Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts werden wir im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs die Software des Motorsteuergerätes von bestimmten Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 aktualisieren.“ Der offizielle Bescheid zu diesem Rückruf sehe vor, dass Daimler damit „spezifische Kalibrierungen der Motorsteuerung verändert, die das Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässig einstuft“.

Man sei mittlerweile in der Lage, „die Motorsteuerung besser auf das Fahrzeug und das Fahrverhalten unserer Kunden auszurichten“, heißt es in de Schreiben weiter. Mit der neuen Software würden die Stickoxid-Emissionen im Fahrbetrieb auf der Straße im Durchschnitt weiter gesenkt.

Beste Erfolgsaussichten für betroffene Mercedes-Käufer

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat erneut den Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen in über 230.000 manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen bestätigt. Betroffene Fahrzeugbesitzer haben daher jetzt optimale Chancen, ihre Schadensersatzansprüche gegen Daimler erfolgreich durchzusetzen, denn vom KBA angeordnete Pflichtrückrufe erleichtern Schadensersatzklagen deutlich. Den Klägern dürfte Schadensersatz von mehreren zehntausend Euro zustehen.

Die Daimler AG wurde schon mehrfach von Gerichten zu hohen Schadensersatzsummen verurteilt, darunter auch von einigen Oberlandesgerichten. Zuerst hat das Oberlandesgericht Naumburg die Daimler AG zu Schadensersatz in Höhe von über 25.000 Euro verurteilt. Auch die Oberlandesgerichte Köln, Nürnberg und Frankfurt positionieren sich im Daimler-Abgasskandal bereits verbraucherfreundlich. Die von Mercedes eingesetzte Abschalteinrichtung Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung wurde vom OLG Frankfurt bereits zweimal als sittenwidrig bewertet und der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Thermofenster, das auch Daimler verbaut hat, als unzulässig bezeichnet.

Aufgrund der guten Erfolgsaussichten beim Vorgehen gegen die Daimler AG empfehlen wir Betroffenen, gerichtlich gegen Daimler vorzugehen und ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen – unabhängig davon, ob sie das entsprechende Rückrufschreiben bereits erhalten haben oder nicht. Als Experten für den Daimler-Abgasskandal bieten wir Mercedes-Dieselkäufern eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an. Kontaktieren Sie uns: Wir informieren Sie über Ihre Rechte!