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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Journal · Abgasskandal

VW-Abgasskandal – keine Garantie für Schäden nach dem Software-Update

22. November 2017Aktualisiert am 24. September 20202 Min. Lesezeit
Von Johannes von Rüden, Rechtsanwalt

Viele VW-Kunden klagen über neue Probleme mit Ihrem Fahrzeug nach der Durchführung des Software-Updates. VW setzt auf vertrauensbildende Maßnahmen zur Kompensation des Imageverlusts nach dem Abgasskandal. Eine Garantie wird jedoch nicht übernommen.

Das Software-Update sorgt für neue Mängel

VW- Abgasskandal - Keine Garantie für Schäden nach dem Software-UpdateDie nach der Durchführung des Software-Update auftretenden Probleme betreffen vor allem das Abgasrückführungssystem, das Kraftstoffeinspritzsystem und das Abgasnachbehandlungssystem. Vor allem über die Verstopfung vom Dieselpartikelfilter (DPF) und die Versottung vom Abgasrückrührungsventil (AGR) wird viel berichtete. Doch auch andere Teile der benannten Systeme sind betroffen. Neben dem AGR-Ventil und dem Rußpartikelfilter zeigen auch diverse andere Sensoren und Ventile nach der Vornahme des Software-Updates verschieden Mängel auf. Auch von Mängeln an der Lambdasonde, den Einspritzdüsen und der Hochdruckpumpe nach dem Software-Update wird berichtete.

Neue Kosten für Verbraucher durch das Software-Update

VW selbst gibt an, Reparaturen die im Zusammenhang mit dem Software-Update fällig werden kostenlos zu übernehmen. Auf den ersten Blick klingt das für viele Verbraucher wie die Übernahme einer Garantie. Das ist es aber genau nicht, denn im Zweifel müssen die betroffenen Kunden selbst nachweisen, dass das Software-Update Schuld trägt an den neu auftretenden Problemen mit dem Dieselpartikelfilter, dem AGR-Ventil und sonstigen Fehlern im Abgasrückführungssystem. In der Praxis ist ein solcher Nachweis schwer zu erbringen. Darüber hinaus knüpft VW die Vornahme an weitere Bedingungen wie ein makelloses Scheckheft und lässt die Aktion bei der 250.000 Kilometermarke enden. Was also erste wie eine Garantie wirkt, hat keine absichernde Wirkung für den vom Abgasskandal betroffenen Kunden, der nach der Durchführung vom Software-Update mit neuen Werkstataufenthalten und liegen gebliebenen Fahrzeugen konfrontiert ist. Im Zweifel wird er die Kosten alle selbst tragen müssen, die für Austausch und Reparatur des Dieselpartikelfilters oder AGR-Ventil anfallen.

Mit und ohne Software-Update: Der Rechtsweg steht Ihnen offen

Somit enden die Sorgen des Verbrauchers auch zwei Jahre nach Entdeckung der Dieselaffäre noch nicht, sondern werden durch das Software-Update noch verlängert. Doch es gibt einen erfolgsversprechenden Ausweg. Immer mehr Landgerichte sprechen verbraucherfreundliche Urteile in Bezug auf den Abgasskandal aus. Bereit über 150 betroffenen Kunden konnten ihre rechtlichen Ansprüche gegenüber dem VW Konzern oder die Händler geltend machen. Hierbei gab es sowohl erfolgreiche Klagen auf Rücknahme des Fahrzeuges als auch auf Zahlung von Schadenersatz.

Kostenlose Rechtsberatung bei der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN

Haben auch Sie ein vom Abgasskandal betroffenes Dieselmodell? Sind Sie sich unsicher, ob Sie das Software-Update durchführen sollen? Oder wie Sie sich gegen die Folgeschäden mit dem Dieselpartikelfilter oder ARG-Ventil wehren können? Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen ein kostenloses erstes Beratungsgespräch zum Thema Abgasskandal und allen Folgeproblemen. Bereits über 2000 Mandanten verlassen sich auf die zuverlässige Hilfe der engagierten Rechtsanwälte. Nutzen auch Sie die Möglichkeit und nehmen Sie Ihre Rechte wahr.

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