Gilt bald eine allgemeine Maskenpflicht im Büro?

Veröffentlicht am in Arbeitsrecht

Die Corona-Zahlen in Deutschland steigen wieder an: Letzte Woche wurden an einem Tag bereits über 2000 Fälle registriert – der höchste Wert seit Ende April. Wie kann die Ausbreitung des Corona-Virus gebremst werden, damit es nicht zu einem zweiten Lockdown kommt? Aus der CDU kam jetzt der Vorschlag, eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz einzuführen. Doch diese Idee überzeugt nicht jeden …

Für die meisten Angestellten in Geschäften mit Publikumsverkehr ist das Tragen einer Maske bereits Alltag. Und auch viele andere Unternehmen in Deutschland haben bereits eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz eingeführt. In Frankreich sind entsprechende Vorschriften schon beschlossen worden: Künftig soll dort in Unternehmen eine Maskenpflicht gelten – außer in Einzelbüros. Müssen bald auch hierzulande Büroangestellte mit Mund-Nasen-Schutz arbeiten?

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Einheitliche Maskenpflicht im Büro gefordert

Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer plädiert für eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz und in Schulen. „Das könnte auf jeden Fall ein Schritt sein, der auch bundesweit verpflichtend wird, jedenfalls wenn damit die Schließung ganzer Branchen verhindert werden könnte“, sagte Kramp-Karrenbauer gegenüber der Welt am Sonntag.

Auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder will sich für eine einheitliche Maskenpflicht einsetzen. „Wir müssen sogar überlegen, ob wir die Maskenpflicht an einigen Stellen jetzt gerade noch einmal in den nächsten ein, zwei Monaten vielleicht noch verstärken können“, so Söder im Deutschlandfunk. Doch die Maskenpflicht im Büro stößt nicht überall auf Zustimmung.

Technischer Arbeitsschutz und Abstand statt Maske

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist gegen die Masken-Lösung und kritisiert Kramp-Karrenbauers Forderung einer Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Es könne nicht sein, dass mit einer „billigen Maskenlösung“ Arbeitgeber und Länder aus der Pflicht entlassen würden, für wirksame Maßnahmen zu sorgen, so DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. „Nicht blinder Aktionismus, sondern sachgerechte Maßnahmen, die tatsächlich vor Infektionen schützen, sind nun gefragt“, erklärte Piel der Nachrichtenagentur dpa.

Sie bezeichnete das stundenlange Tragen einer Maske als erhebliche Belastung und rief dazu auf, in Gebäude und Technik zu investieren. Zuallererst müssten technische und organisatorische Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers und der Schulverwaltungen umgesetzt werden, um mögliche Gefährdungen abzuwenden. Masken stehen laut Piel beim Arbeitsschutz erst an letzter Stelle. Das hätten das Bundesarbeitsministerium und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festgestellt.

Ähnlich sieht das Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und beruft sich auf die bestehenden Vorgaben. In einem Interview auf NDR Info sagte er, dass bereits zu Beginn der Corona-Krise klare Vorgaben auf den Weg gebracht worden seien. Dazu gehörten genügend Abstand zwischen den Mitarbeitern, getrennte Teams oder spezielle Filter in Klimaanlagen.

Die Linkspartei-Vorsitzende Katja Kipping will Corona-Infektionen mit einer Bereitstellung von geeigneten Luftfiltern verhindern. „Schulen, Büros und Gastronomiebetriebe müssen vor dem Winter Luftfilter zur Verfügung haben, die Aerosole mit Corona-Viren sicher aus der Luft filtern können“, so Kipping gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Bundesregierung müsse für die ausreichende Verfügbarkeit solcher Filteranlagen sorgen.

Kann der Arbeitgeber eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz anordnen?

Aufgrund seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber grundsätzlich dafür sorgen, dass die Mitarbeiter am Arbeitsplatz vor möglichen Gefahren für Gesundheit und Leben geschützt werden. Weil die Corona-Pandemie die Gesundheit gefährden kann, muss er zum Schutz der Mitarbeiter ein Hygienekonzept anwenden. Das kann auch eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz sein.

Aus dem Arbeitsministerium heißt es dazu: „Bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen bzw. nicht einhaltbaren Schutzabständen sollten Mund-Nase-Bedeckungen (…) zur Verfügung gestellt und getragen werden.“ Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Tragen von Masken also vorschreiben. Die Schutzmaßnahme muss allerdings verhältnismäßig sein. Das dürfte in einem Einzelbüro nicht gegeben sein – allerdings in den öffentlichen Bereichen des Unternehmens wie auf Gängen, im Sanitärbereich und in der Küche. 

Wer trotz Maskenpflicht im Betrieb keine Maske trägt, gefährdet damit vorsätzlich die Gesundheit seiner Kollegen und begeht eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung. Das kann arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen – bis hin zur Kündigung.