Die BILD-Zeitung durfte sowohl in ihrer Onlineausgabe als auch in ihrer Printausgabe Anfang August 2013 über das Ehe-Aus der grünen Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt berichten. Das entschied das Landgericht Berlin nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung am Donnerstag (LG Berlin 27 O 642/13).
Unter der Überschrift „Getuschel um die Ehe der grünen Spitzenfrau“ hatte die BILD Anfang August über die gescheiterte Ehe der grünen Spitzenkandidatin mit einem Pastor aus Ingersleben berichtet. Eingangs machte der Vorsitzende der 27. Zivilkammer darauf aufmerksam, dass die Klägerin nicht nur eine Spitzenpolitikerin, sondern zeitgleich auch Kirchenfunktionärin sei. Zudem zog der Vorsitzende Parallelen zu der angeblichen Scheidung des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder. Die Berichterstattung über eine angebliche Scheidung des Ex-Bundeskanzlers wurde seinerzeit untersagt, denn im Nachhinein hatten sich die Gerüchte als unwahr erwiesen.
Vorliegend hat sich die Klägerin aber tatsächlich nach 25-jähriger Ehe von ihrem Ehemann getrennt und lebt nun auch in einer neuen Ehe. Ihr Privatleben müsste die Klägerin also eventuell auch an ihrer eigenen Selbstdarstellung nach außen messen lassen, sagte das Gericht. Auch in der evangelischen Kirche bestünde noch die Vorstellung, dass die Ehe ewig halten sollte. Als Präses der Synode der EKD habe die Klägerin eine Leitbildfunktion, das nun in einem Kontrast zu ihrem tatsächlichen Handeln stünde.
Die Vertreterin der Klägerin brachte dagegen vor, dass die Scheidung keinerlei Auswirkungen auf die Amtsausübung gehabt habe. Schon die Wortwahl in der Überschrift „Getuschel“, mache deutlich, dass es der BILD nicht darum ging, eine Debatte von von allgemeinem Interesse anzustoßen, sondern lediglich die Neugier der Leser zu befriedigen.
Diese Ausführungen bezeichnete der Vertreter der Axel Springer SE (Europäische Gesellschaft, lat.: Societas Europaea) als „verfehlt“. Für eine Darstellung in Boulevard-Format sei der Artikel „Getuschel um die Ehe der grünen Kirchenfrau“ geradezu „musterhaft“. Dies würde schon das anfangs einleitende Zitat von Martin Luther („Es kan ia niemand leucken das die ehe ein eusserlich weltlich ding ist“) zeigen.
Raue LLP: „Das müssen Sie erstmal schaffen!“
In 15 Zeilen habe die BILD dieses Thema aufgegriffen und zudem den Übergang zu einer Denkschrift geschaffen, in der sich die EKD dafür ausgesprochen hatte, Paare sollten sich darauf einstellen, dass sie sich auch wieder trennen könnten. Das Papier gilt auch innerhalb der EKD als umstritten. Das Gericht wies zum Ende der Sitzung darauf hin, dass man noch einmal über die Sache „nachdenken” müsse. Allerdings stellte es auch die Frage, warum die Trauung schon zur Sozialsphäre gehöre, die Scheidung jedoch der Privatsphäre zugerechnet werden solle.