Lubberger Lehment mahnt Markenverletzung bei Volkswagen ab

Veröffentlicht am in Medienrecht

Aktuell mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG die Herstellung und den Verkauf von Raubkopien einer Navigations-Firmware und den dazugehörenden Digitalkarten über Ebay ab. Schon seit Jahren mahnt der VW-Konzern Personen und Firmen wegen unterschiedlichen, meist markenrechtlichen Verstößen ab. Volkswagen ist derzeit Inhaberin von 49 Marken, alleine in Deutschland.

Was genau wirft Lubberger Lehment Abgemahnten vor?

In den Abmahnschreiben wird den Adressaten vorgeworfen, über Ebay Raubkopien von Firmware der VW-Navigationssysteme und der dazugehörigen VW-Digitalkarten angeboten und in großen Mengen verkauft zu haben. Dabei sollen sie die Marken „VW im Kreis“, „Volkswagen“ und „VW“ verwendet haben. Bei den Raubkopien handelte es sich angeblich um Datenträger mit urheberrechtlich geschützten Inhalten von Volkswagen. Durch die Herstellung und den Verkauf der Raubkopien würden die Nutzungsrechte von VW verletzt. Das Verwenden der VW-Marken in den Angeboten verletze zudem die Rechte des Konzerns an den genannten Marken. Letztlich rügt Lubberger Lehment auch eine unlautere Ausbeutung des Rufes von VW durch den Verkauf. Das Image von VW-Produkten werde so beschädigt.

Was verlangen Lubberger Lehment?

In erster Linie fordert Lubberger Lehment im Namen der Volkswagen AG von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird die Zahlung von insgesamt 2.948,90 Euro zur außergerichtlichen Streitbeilegung verlangt. Zur Berechnung dieses Wertes setzt Lubberger Lehment einen Gegenstandswert von 250.000 Euro an, welcher sich aus der Bekanntheit der Marke VW, als einer der führenden Automobilhersteller ergibt.
Des Weiteren sollen die Abgemahnten Auskunft, unter anderem über die Anzahl der kopierten und verkauften Firmware bzw. Navigationskarten erteilen, sowie über den erzielten Gewinn und über die Namen und Adressen sämtlicher gewerblicher Abnehmer.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung von Lubberger Lehment reagieren?

Sie haben auch eine Abmahnung von Lubberger Lehment wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten? – Dann sollten Sie keinesfalls übereilt handeln und im Alleingang gegen die Abmahnung vorgehen. Es empfiehlt sich, folgendes zu tun:

  1. Lesen Sie das Schreiben gründlich und verfallen Sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben Sie zunächst nichts! Denn das Unterschreiben der mitgeschickten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Es sollte allenfalls eine Unterlassungserklärung in modifizierter Form abgegeben werden.
  3. Suchen Sie rechtzeitig einen Anwalt auf und lassen Sie das Schreiben professionell überprüfen, um festzustellen, ob die Abmahnung zu Recht erging oder nicht.

Falls Sie rechtlichen Beistand benötigen, so wenden Sie sich gerne an uns von VON RUEDEN. Unsere Anwälte beraten Sie gern und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Für eine erste Einschätzung können Sie auch unsere kostenlose telefonische Erstberatung nutzen.