Whistleblower-Richtlinie der EU tritt am 18. Dezember in Kraft

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Die Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union (2019/1937/EU) tritt am 18. Dezember 2021 in Kraft. Die EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Hinweisgebersysteme zur Verfügung zu stellen, die Whistleblower nutzen können, um Unternehmen auf etwaige Missstände aufmerksam zu machen.

Die Europäische Union hat die EU-Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, die Richtlinie bis zum 17. Dezember in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht ist im April 2021 vorerst gescheitert. Die SPD wollte, dass Hinweisgeber auch bei aufgedeckten Verstößen gegen deutsches Recht geschützt sind, der CDU ging der Schutz von Whistleblowern zu weit. In Koalitionsverhandlungen haben sich die Ampel-Parteien darauf geeinigt, dass Hinweisgeber nicht nur dann geschützt sein sollen, wenn sie Unionsrechtverstöße aufdecken, sondern auch, wenn sie selbst dazu beitragen, Missstände, deren Aufklärung im besonderen öffentlichen Interesse sind, aufzudecken.

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll im ersten Quartal 2022 verabschiedet werden. Für juristische Personen im öffentlichen Sektor (etwa kommunale Verwaltungen oder Behörden) gilt die Richtlinie schon jetzt im Wege der zwingenden Direktwirkung.

Whistleblower-Richtlinie: Externe Meldekanäle in Unternehmen für Hinweisgeber

Die EU-Whistleblower-Richtlinie schlägt vor, externe Meldekanäle einzurichten. Damit sind digitale Plattformen gemeint, über die Whistleblower anonym Hinweise zu Missständen hinterlassen können. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat bereits im Sommer 2021 mit dem elektronischen Meldesystem „WhistlePort“ eine vollständige Lösung zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie ins Leben gerufen.

Das Portal verfügt über zwei Benutzeroberflächen: eine für den Hinweisgeber sowie eine weitere zur Verwaltung der Hinweise. „WhistlePort“ ermöglicht dem jeweiligen Sachbearbeiter mit dem anonymen Hinweisgeber in Dialog treten zu können. Das richtlinienkonforme Portal läuft auf besonders geschützten und in Deutschland betriebenen Servern. Die Implementierung der Plattform erfolgt ohne Zeitaufwand, denn auf Webseiten muss lediglich eine Verlinkung auf das Portal eingefügt werden. Die Personen, die die Hinweise entgegennehmen, werden von Compliance-Rechtsanwälten der Kanzlei VON RUEDEN in besonderem Maße geschult.

Compliance gewinnt bei kleinen und mittleren Unternehmen an Bedeutung

Die Einhaltung und Überwachung regelkonformen Verhaltens (Compliance) gewinnt in der Unternehmensführung immer mehr an Bedeutung. So erkennen es mittlerweile auch kleine und mittelständische Unternehmen als Pflicht an, Hinweisgebersysteme einzuführen. Dabei nutzen sie dies als Chance, Compliance-Strategien zu entwickeln und zu etablieren. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung lohnt es sich, auf auswärtige Lösungen zurückzugreifen.

Aus diesem Grund bietet die Kanzlei VON RUEDEN an, Meldungen und Hinweise durch ihre eigenen erfahrenen Compliance-Rechtsanwälte entgegenzunehmen und zu prüfen. Die Compliance-Rechtsanwälte sind ausschließlich der Geschäftsführung gegenüber berichtspflichtig und geben früh eine vorläufige Risikoeinschätzung ab. Bestehen tatsächlich Risiken, klären die dann als Ombudsperson eingesetzten Rechtsanwälte den Sachverhalt auf, berichten der Geschäftsführung und geben unter Umständen Handlungsempfehlungen ab. „Damit bieten wir nicht nur ein Hinweisgebersystem an, sondern verbinden diese Plattform als Fullservice mit dem Vorteil erfahrener Compliance-Rechtsanwälte“, sagt Rechtsanwalt Johannes von Rüden, Partner der Kanzlei VON RUEDEN.

Portal „WhistlePort“ startet mit bundesweiter Dienstleistungsgruppe als Partner

Die Plattform „WhistlePort“ startet am 18. Dezember 2021 mit Dutzenden angeschlossenen Unternehmen, die bereits über ein Hinweisgebersystem verfügen. Eines dieser Unternehmen ist die ASK Dienstleistungsgruppe. „Unsere Mitarbeiter und Kunden können sich darauf verlassen, dass in unserer Gruppe kein Millimeter Raum für unethisches oder gar rechtswidriges Verhalten ist. Hinweise darauf gehen wir ernsthaft nach und ziehen notfalls die notwendigen Konsequenzen“, so Oliver Pauly, Geschäftsführer der ASK Gruppe.

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN wurde 2010 gegründet. Sie führt in erster Linie gerichtliche Verfahren im Bereich größerer Wirtschaftsskandale – zuletzt im Abgasskandal und klärte diesen federführend im Interesse von Verbrauchern auf.