Ein Mandat des Berliner Rechtsexperten für Betäubungsmittelstrafrecht RA Johannes von Rüden wurde vergangenen Donnerstag von einem Strafrichter des Amtsgerichts Tiergarten vom Vorwurf des Handels mit Drogen freigesprochen. Dem 30-Jährigen wurde vorgeworfen, im Oktober 2020 einer ehemaligen Kollegin am Bundesplatz (Ort geändert) mindestens dreimal Marihuana verkauft zu haben.
Vorwürfe stützten sich auf Fund bei Hausdurchsuchung
Die Vorwürfe stützten sich auf Erkenntnisse nach einer Hausdurchsuchung, die bei dem Bruder der Kollegin durchgeführt wurde. Dabei wurde als Zufallsfund unter anderem „Stängelmaterial“ gefunden, wie ein Polizist vor Gericht angab.
In einem Rechtsgespräch konnte „Cannabis-Anwalt“ Johannes von Rüden bereits im Vorfeld die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die angegebenen Beweismittel für eine Verurteilung wohl nicht ausreichen. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last.
Wenn auch Sie einen Anwalt für Strafrecht suchen, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an RA Johannes von Rüden und RA Ehssan Khazaeli. Sie erreichen unsere Kanzlei telefonisch unter der Nummer: 030 20 590 77 – 33.