In der umstrittenen “RedTube-Affäre” hat das Landgericht Köln teilweise die Beschlüsse aufgehoben, die zur Herausgabe von zehntausenden IP-Adressen von Telekom-Kunden führten. Eine der Kammern begründete ihren plötzlichen Sinneswandel damit, dass in den Anträgen des Berliner Rechtsanwalts Daniel Sebastian ausdrücklich von „Downloads“ die Rede war. Tatsächlich war aber eine Streaming-Plattform betroffen, was das Gericht erst im Dezember 2013 erfuhr. Auf Nachfrage des Gerichts hatte Rechtsanwalt Sebastian offen gelassen, wie die eingesetzte Ermittlungssoftware „GLADII 1.1.3.“ in die zweiseitige Verbindung zwischen Endnutzer und RedTube-Server eindringen konnte. The Archive AG kann nun gegen die getroffenen Entscheidungen Beschwerde einlegen.
Bei dem Landgericht Köln sind bis heute 110 Beschwerden gegen die gestatteten Auskünfte eingegangen. 55 hiervon stammen von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, die hinter dem Portal „Abmahnhelfer.de“ steht. Der IT-Anwalt Johannes von Rüden begrüßte am Montag die Entscheidung aus Köln, kritisierte aber gleichzeitig, dass „die Einsicht des Landgerichts Köln leider zu spät“ käme. Dennoch sei eine „späte Gerechtigkeit besser als gar keine“. Gemeinsam mit dem Team von Abmahnhelfer.de hatte der 37-jährige Rechtsanwalt im vergangenen Jahr rund 650 Abmahnungen der Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen abgewehrt.
„Auf die Wirksamkeit der bereits ausgesprochenen Abmahnungen hat die Entscheidung nur leider keine Auswirkungen. Aber das Landgericht hat zum Glück angekündigt, dass es die Möglichkeit von Beweisverwertungsverboten prüfen wird. Dann könnte The Archive ihre Ansprüche nicht mehr gerichtlich durchsetzen“, sagte von Rüden.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren hat die Firma The Archive AG zu tragen. Laut dem Landgericht Köln hat der Anwalt Sebastian in einigen der rund 90 Auskunftsverfahren sein Mandat niedergelegt. Einen Grund dafür nannte er gegenüber dem Kölner Landgericht offenbar nicht.