YouTube und GEMA unterzeichnen Lizenzvertrag

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Es gleicht einer Sensation! Die Gema und YouTube haben einen Lizenzvertrag abgeschlossen. Damit gehören die roten Sperrtafeln auf YouTube ab heute der Vergangenheit an. Musikvideos, die unter einer Gema-Lizenz laufen, sollen nun freigeschaltet werden.

Gema unterzeichnet Vertrag mit YouTube

Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.“ YouTube-Nutzer kennen diese Meldung nur zu gut. Damit soll nun endlich Schluss sein: Am 1. November 2016 haben sich die GEMA und die Online-Plattform YouTube auf einen Lizenzvertrag geeinigt. Das geht aus der Pressemitteilung der GEMA hervor. YouTube-Nutzer sollen sofort Musikclips sehen können, die zuvor noch gesperrt waren.

YouTube Deutschland hat heute auf seinem Creator Blog verkündet, dass es sich um einen großen Tag für die Musiklandschaft in Deutschland handelt und sie eine bahnbrechende Vereinbarung mit der GEMA getroffen haben. Nutzer sollten allerdings etwas Geduld haben. Einige Sperrtafeln waren heute Morgen noch aktiv.

YouTube zahlt Abgabe

Das Tochterunternehmen von Google hat sich nun dazu verpflichtet, eine Abgabe an die GEMA zu zahlen. Damit erhalten die 70.000 Musikurheber und Verleger, die von der GEMA vertreten werden, eine Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf der Online-Plattform.

Der Lizenzvertrag

Beide Seiten behalten absolutes Stillschweigen über die finanziellen Einzelheiten des Vertrages. Bekannt ist nur, dass die Vereinbarung nicht nur den herkömmlichen werbefinanzierten Dienst abdeckt, sondern auch den neuen Subscription Service (YouTube Red). Dieser Dienst wird schon seit geraumer Zeit in den USA angeboten und soll auch bald hierzulande verfügbar sein.

Damit ergeben sich neue Möglichkeiten für Rechteinhaber. Urheber können nun wesentlich effizienter Ihre Interessen und Rechte insbesondere bei Urheberrechtsverstößen wahren und diese gegebenenfalls auch einfordern. Hinzu kommt, dass sie an den Werbeeinnahmen beteiligt werden können. Auch dem zukünftigen werbefreien Abodienst YouTube Red steht somit nichts mehr im Weg.

Jahrelanger Rechtsstreit

Dieser Einigung geht ein jahrelanger und zäher Rechtsstreit voraus. Wir selber haben in der Vergangenheit immer wieder darüber berichtet. Umso erstaunlicher ist es, dass beide Vertragspartner sich am Dienstagmorgen einigen konnten. Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, bezeichnet den Vertragsabschluss als einen „Meilenstein für die GEMA und ihre Mitglieder“.

Trotz unterschiedlicher Rechtsauffassung darüber, wer eigentlich für die Lizenzierung der Musikwerke verantwortlich ist, haben beide sich dazu entschieden, eine gemeinsame Grundlage für die Zukunft zu schaffen.

Ende gut, alles gut

Nach Jahren der Rechtsstreitigkeiten und Differenzen, haben beide Parteien es geschafft, eine Grundlage für die Mitglieder der GEMA und den YouTube Nutzern zu schaffen. Allerdings verweist Dr. Harald Heker darauf, dass dies nur der Anfang sein kann, denn „Trotz Abschluss dieses Vertrages ist die Politik gefordert, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen. […] Der wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch den Schöpfern der Werke zugutekommen. Hier muss ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend zu machen.