BGH zum Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung: Keine Entschädigung für kostenlos mitreisendes Kleinkind

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Kostenlos reisende Fluggäste haben bei einer Flugverspätung keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Falle eines Kleinkindes entschieden (Urt. v. 17.03.2015, Az.X ZR 35/14). Die Klägerin begehrt eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 € wegen eines verspäteten Fluges nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a* der Fluggastrechteverordnung. (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004).

Die damals wenige Monate alte Klägerin nahm mit ihren Eltern an einer Pauschalreise nach Mallorca teil. Die Flugbeförderung erfolgte durch das beklagte Luftverkehrsunternehmen. Es räumte dem Reiseveranstalter in der Flugbuchungsbestätigung eine „100% Kinderermäßigung bis 1 Jahr“ ein. Der Rückflug von Palma de Mallorca nach München wurde mit einer Verspätung von 6 Stunden und 20 Minuten durchgeführt.

Die Klage war bereits in den Vorinstanzen vor dem Landgericht Darmstadt und dem Amtsgericht Rüsselsheim ohne Erfolg geblieben. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision hat die Klägerin ihren Anspruch weiterverfolgt. Die Richter wiesen die Revision des Elternpaares jedoch zurück, weil das Kleinkind kostenlos mitreiste. Aus diesem Grund stehe ihm auch kein Ausgleichsanspruch zu, wenn sich das Flugzeug verspätet.

Die europäische Fluggastrechte-Verordnung, welche die Entschädigung von Reisenden regelt, gelte für solche Fälle nicht, entschieden die Richter. Weder Wortlaut noch Entstehungsgeschichte der Vorschrift noch ihr Sinn und Zweck rechtfertigten laut BGH die Annahme, der Ausschlusstatbestand der „kostenlos reisenden Fluggäste“ beträfe lediglich den Sonderfall eines für die Öffentlichkeit nicht verfügbaren Tarifs, bei dem der Flugpreis auf Null reduziert sei. Da Zweifel an der Auslegung der entscheidungserheblichen Bestimmungen der Verordnung nicht vorlägen, habe keine Veranlassung für ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bestanden.