PKV: Ist der Corona-Zuschlag der Pflegeversicherung angreifbar?

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Auch im Jahr 2022 erheben die privaten Krankenversicherungen (PKV) einen Corona-Zuschlag auf den Beitrag der Pflegepflichtversicherung. Der Gesetzgeber hat den befristeten Corona-Zuschlag eingeführt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Mehrausgaben der Pflegeversicherung zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu finanzieren – zum Beispiel zusätzliches Personal, Schutzausrüstung des Pflegepersonals und Corona-Tests. Können Kunden der PKV sich gegen diese Beitragserhöhungen wehren?

Die gesetzliche Grundlage für den Corona-Zuschlag der PKV

Die gesetzliche Grundlage für den Corona-Zuschlag 2022 bildet der neue § 110a Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI). Unter Ziffer 1 heißt es: „Für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2022 können private Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, für bestehende Vertragsverhältnisse über die Prämie hinaus einen monatlichen Zuschlag erheben.“ Der Zuschlag für den Pflege-Rettungsschirm wird automatisch zum Beitrag für die Pflegeversicherung hinzugerechnet. Die Höhe des Corona-Zuschlags wird jedem Versicherten in einem Anschreiben persönlich mitgeteilt.

Versicherte müssen den Corona-Zuschlag akzeptieren, denn gegen eine gesetzlich begründete Beitragserhöhung kann juristisch nicht vorgegangen werden. Es gibt jedoch andere Erhöhungen privater Versicherer, gegen die Versicherte vorgehen können: Private Krankenversicherungen erhöhen in der Regel jährlich die Versicherungsbeiträge, um die steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung zu decken. Die Erhöhungen müssen aber transparent sein und detailliert begründet werden. Das ist bei vielen Versicherungen nicht geschehen. Die PKV-Beitragserhöhungen wurden unzureichend oder gar nicht begründet.

Fehler machen Beitragserhöhungen der PKV unwirksam

Oft begründen die privaten Krankenversicherungen ihre Beitragserhöhungen nur mit allgemeinen Hinweisen auf gestiegene Kosten und höhere Lebenserwartungen. Solche Erhöhungen sind unwirksam. Die Begründung muss auf jeden einzelnen Tarif zugeschnitten sein. Wird sie diesen Vorgaben nicht gerecht, haben Versicherte Anspruch auf eine Rückzahlung ihrer Beiträge.

Das hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2020 festgestellt: Wenn die Versicherungen ihre Beitragserhöhungen nicht ausreichend erklären, sind die Beitragserhöhungen unwirksam und Versicherte können zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Die überzahlten Beiträge müssen zuzüglich Zinsen von der PKV erstattet werden. Privatversicherte müssen übrigens nicht befürchten, ihren Versicherungsschutz zu verlieren, wenn sie gerichtlich gegen ihre PKV vorgehen. Die Versicherung darf trotz der Rückforderung nicht kündigen oder den Versicherten anderweitig benachteiligen.

PKV-Beitragserhöhung überprüfen lassen!

Sind Sie privat krankenversichert? Dann können Sie die Beitragserhöhungen von uns überprüfen lassen. Stellt sich heraus, dass die Beitragsanpassung unwirksam ist, können Sie die Erhöhungsbeiträge zurückfordern. Es können rückwirkend bis zu zehn Jahre geltend gemacht werden – mindestens aber drei Jahre.

Wer ein Schreiben mit der Ankündigung einer Beitragserhöhung erhalten hat, sollte das Schreiben anwaltlich prüfen lassen, auch wenn es um den Corona-Zuschlag geht. Wir prüfen die Erhöhungsschreiben der letzten Jahre und fordern zu viel gezahlte Beiträge zurück. Je nach Tarif und Anzahl der Versicherten sind die Summen beträchtlich: Bei drei Jahren liegt der durchschnittliche Erstattungsbetrag bei rund 3500 Euro, bei zehn Jahren sind es sogar 7500 Euro. Kontaktieren Sie uns!