Landgericht Kiel: Irreführende Werbung – „Hier können Sie unbegrenzt im Internet surfen.“

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Das Landgericht Kiel (LG) entschied in seinem Urteil vom 28. Februar 2012 (AZ.: 14 O 18/12), dass der Werbeslogan „Unbegrenzt im Internet surfen“ eines Telekommunikationsdienstleisters für den Verbraucher irreführend und dementsprechend wettbewerbswidrig ist, sofern die vereinbarte Datenübertragungsrate des Internetzugangs gedrosselt wird, sobald der Verbraucher ein gewisses Datenvolumen übersteigt.

Sachverhalt

Landgericht Kiel: Irreführende Werbung - „Hier können Sie unbegrenzt im Internet surfen.“Der beklagte Telekommunikationsdienstleister warb im Internet mit dem Werbeslogan „Internet Flat 500- unbegrenzt und ohne Folgekosten für nur 9,95 Euro im Monat im Internet surfen“. Lediglich durch Anklicken des Links „rechtliche Hinweisen“ öffnete sich ein für den Verbraucher sonst verborgener Text, der darauf hinwies, dass „ab einem genutzten Datenvolumen von 500 MB die Geschwindigkeit auf GPRS gedrosselt werden kann“. Zudem wurde eine weitere Drosselung ab einem genutzten Volumen von 2000 MB sowie von 5000 MB angekündigt.

Entscheidung

Das LG Kiel befand, dass es sich bei dem Werbeslogan „unbegrenzt surfen im Internet“ um eine sogenannte „Blickfangwerbung“ handelt. Diese sei nicht nur für den Verbraucher irreführend, sondern darüber hinaus auch wettbewerbswidrig. Denn für den Verbraucher sei nicht klar ersichtlich, dass die Bezeichnung des Tarifs als “Internet Flat 500″ so zu verstehen sei, dass ab 500 MB eine Drosselung der Geschwindigkeit erfolgen soll. Dem Verbrauch wird so folglich ein wesentlicher Bestandteil an Informationen vorenthalten, die jedoch für eine Kaufentscheidung wichtig wären. Zudem gab es unter dem Link „rechtliche Hinweise“ keine für den Verbraucher eindeutig klar erkennbare Datengrenze, die sich explizit auf den Tarif „Internet Flat 500“ bezog.

Das beklagte Unternehmen hätte demnach in seiner Werbung eine irrtumsausschließende Aufklärung geben müssen, ab welchem Datenumfang und bei welchen Tarifen es zu einer Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit kommt.