Wettbewerbswidrig: Werbung eines Elektronikfachmarkts: „3 für 2 – 3 Artikel kaufen, nur 2 zahlen“

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Eine Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart (LG Stuttgart, 37 I 29/13 KfH) hat entschieden, dass die Werbung einer Elektronikfachmarktkette mit den Worten „3 für 2 – 3 Artikel kaufen nur 2 zahlen“ irreführend und damit wettbewerbswirdrig ist (§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 4 UWG). Von einer Irreführung kann allgemein dann gesprochen werden, wenn bei dem angesprochenen Verbraucherkreis eine Fehlvorstellung entstehen kann. Dies lag vorliegend nahe: In der Werbung stand zwar, dass sich das Angebot lediglich auf Artikel der Warengruppe CDs, DVDs, Bluerays, PC/Konsolen-Spiele und Software bezog, nicht aber, dass die drei Artikel nur aus einer einzigen der genannten Warengruppen entstammen durften. Die Hinweise in der Werbung waren damit nicht ausreichend.

Einführung in das Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Die wichtigste Norm § 3 UWG lautet:

„Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.“

Diese stellt eine Generalklausel mit einem sehr breiten Anwendungsbereich dar, weil der Gesetzgeber so auf die ständig wechselnden Verhältnisse am Markt reagieren wollte. Unlauteres Verhalten kann sowohl im Verhältnis zu Mitbewerbern als auch im Verhältnis zu Marktpartnern stattfinden.

Wen oder was schützt das Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht will die Interessen der Wettbewerber, der Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer schützen. Es soll insbesondere einen fairen Wettbewerb ermöglichen und dem Schutz des Verbrauchers dienen. Möchte jemand eine Werbemaßnahme starten oder wettbewerbsrechtlich in Erscheinung treten, so muss sein Verhalten im Einklang mit dem geltenden Wettbewerbsrecht stehen, ansonsten läuft er Gefahr z.B. abgemahnt zu werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Unser Tätigkeitsfeld umfasst die:

  • Unterstützung bei der Einhaltung der Informationspflichten und Preisangaben
  • Überprüfung von Unternehmensauftritten
  • Beratung zu Werbemaßnahmen um den Vertrieb (z.B. Vertrieb von Heilmitteln)
  • Beratung bei Vertragsgestaltungen
  • Beratung und Überprüfung von Abmahnungen

VON RUEDEN Rechtsanwälte – Ihre Ansprechpartner im Wettbewerbsrecht

Sie haben eine Abmahnung erhalten, wollen sich vor anderen Marktteilnehmern schützen oder haben eine spezielle Rechtsfrage, denn Sie wissen nicht, wie Sie sich rechtskonform verhalten sollen?

Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch und lassen Sie sich individuell beraten.

Buchempfehlung
Ein Weihnachtsgeschenk mit Berliner Flair – "Berliner Schlaglichter"
Beliner Schlaglichter Buchempfehlung
Wenn Sie nach einem Weihnachtsgeschenk suchen, das den besonderen Geist Berlins einfängt, dann sind die "Berliner Schlaglichter" von Ulrich Seibert genau das Richtige. In zwei Bänden voller Anekdoten, bissigem Humor und Kulturkommentaren bietet Seibert einen einzigartigen Blick auf das Berliner Leben. Die Themen reichen von Politik und Finanzen über Techno und Kunst bis hin zu skurrilen Party-Dialogen. Die kurzen, pointierten Texte eignen sich perfekt für zwischendurch – ideal für jemanden, der Berlin kennt und liebt oder sich für die lebendige Kulturszene interessiert. Ein Tipp: Am besten mit einem guten Glas Wein genießen und den urbanen Charme auf sich wirken lassen!