Wettbewerbswidrig: Werbung eines Elektronikfachmarkts: „3 für 2 – 3 Artikel kaufen, nur 2 zahlen“

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Eine Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart (LG Stuttgart, 37 I 29/13 KfH) hat entschieden, dass die Werbung einer Elektronikfachmarktkette mit den Worten „3 für 2 – 3 Artikel kaufen nur 2 zahlen“ irreführend und damit wettbewerbswirdrig ist (§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 4 UWG). Von einer Irreführung kann allgemein dann gesprochen werden, wenn bei dem angesprochenen Verbraucherkreis eine Fehlvorstellung entstehen kann. Dies lag vorliegend nahe: In der Werbung stand zwar, dass sich das Angebot lediglich auf Artikel der Warengruppe CDs, DVDs, Bluerays, PC/Konsolen-Spiele und Software bezog, nicht aber, dass die drei Artikel nur aus einer einzigen der genannten Warengruppen entstammen durften. Die Hinweise in der Werbung waren damit nicht ausreichend.

Einführung in das Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Die wichtigste Norm § 3 UWG lautet:

„Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.“

Diese stellt eine Generalklausel mit einem sehr breiten Anwendungsbereich dar, weil der Gesetzgeber so auf die ständig wechselnden Verhältnisse am Markt reagieren wollte. Unlauteres Verhalten kann sowohl im Verhältnis zu Mitbewerbern als auch im Verhältnis zu Marktpartnern stattfinden.

Wen oder was schützt das Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht will die Interessen der Wettbewerber, der Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer schützen. Es soll insbesondere einen fairen Wettbewerb ermöglichen und dem Schutz des Verbrauchers dienen. Möchte jemand eine Werbemaßnahme starten oder wettbewerbsrechtlich in Erscheinung treten, so muss sein Verhalten im Einklang mit dem geltenden Wettbewerbsrecht stehen, ansonsten läuft er Gefahr z.B. abgemahnt zu werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Unser Tätigkeitsfeld umfasst die:

  • Unterstützung bei der Einhaltung der Informationspflichten und Preisangaben
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