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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Wie werden Motorräder besteuert?

Die Höhe an Steuern für Motorräder hängt von verschiedenen Spezifikationen ab. Entfallen die Steuern für Kleinkrafträder?

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Für die Besteuerung von Motorrädern oder Krafträdern kommt es insbesondere darauf an, ob das jeweilige Kraftrad ein Leichtkraftrad oder ein Kraftrad ist.

Für die Unterscheidung zwischen Kraftrad und Leichtkraftrad hält § 2 FZV eine Definition für Leichtkrafträder bereit. Demnach sind Leichtkrafträder Krafträder, deren Hubraum mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 cm³ beträgt und die eine Nennleistung von nicht mehr als 11 kW aufweisen.

Die Nennleistung beziffert dabei die mögliche Energieumwandlung von Kraftstoff in Bewegung. Auch wenn diese meist in PS angegeben wird, erscheint sie in den Fahrzeugpapieren in kW (Kilowatt).

Wer nun die Steuer für sein Kraftrad berechnen möchte, kann dabei anders als bei Pkw, die jeweilige Schadstoffklasse und Emissionsschlüssel außer Acht lassen.

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Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Kraftrad?

Die Kfz-Steuer für ein KRaftrad beträgt seit 1955 1,84 € im Jahr pro angefangene 125 ccm Hubraum

Dies vereinfacht die Berechnung, da somit immer gilt, dass für jede angefangenen 25 ccm Hubraum, ein Betrag von 1,84 € jährlich zu entrichten ist. Dieser Wert hat sich seit 1955 nicht verändert.

Für eine Maschine mit einem Hubraum von 400 ccm, beträgt die jährlich zu entrichtende Steuer somit 29,44 €.

Lohnt sich ein Saisonkennzeichen für Motorräder?

Wer sein Kraftrad im Winter ohnehin lieber in der Garage stehen lässt, sollte sich unbedingt um ein Saisonkennzeichen für sein Kraftrad bemühen. In diesem Fall besteht für die nicht angemeldeten Monate keine Pflicht zur Entrichtung der Steuer.

Beliebt sind hierbei Saisonkennzeichen für sechs- oder neun Monate.

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Bei diesen Nummernschildern erfolgt die An- und Abmeldung zur jeweiligen Saison automatisch, sodass keine lästigen Behördengänge zu befürchten sind.

Hinweis: Auch für Motorräder werden H-Kennzeichen vergeben, sofern sie 30 Jahre alt sind und im ursprünglichen Zustand erhalten sind. Jedoch wird für Krafträder mit einem H-Kennzeichen ein einheitlicher Steuersatz von 46,02 € im Jahr erhoben. Steuerlich lohnt sich ein H-Kennzeichen daher erst für Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 625 ccm.

Sind Leichtkrafträder von der Kfz-Steuer befreit?

Leichtkrafträder werden grundsätzlich nicht besteuert. Denn § 3 Nr.1 KraftStG sieht vor, dass solche Fahrzeuge von der Steuer befreit sind, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Abs.1 der Fahrzeugzulassungsverordnung ausgenommen sind. Von dieser Zulassungspflicht sind nach § 3 Abs.2 FZV Leichtkrafträder ausgenommen.

Gleiches gilt für Kleinkrafträder, die unter die gleichen Vorschriften fallen.

Hinweis: Dies befreit jedoch nicht davon, ein amtliches Kennzeichen bei der zuständigen Behörde für das Leichtkraftrad einzuholen!

Auch wenn 125er Maschinen (Leichtkrafträder) grundsätzlich nicht besteuert werden, kann es vorkommen, dass dennoch eine Besteuerung des Leichtkraftrades erfolgt. Dies ist darauf zurück zu führen, für die Besteuerung auch die Nennleistung relevant ist. Beträgt die Nennleistung mehr als 11 kW, wird das Leichtkraftrad besteuert.

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Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

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Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

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Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

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Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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