Welche Inhalte sind in einer Mietkautionsvereinbarung üblicherweise enthalten?
Eine Mietkautionsvereinbarung enthält üblicherweise folgende wesentliche Inhalte:
- Höhe der Kaution: Die Vereinbarung legt fest, wie hoch die Mietkaution ist. Gesetzlich darf sie maximal drei Nettokaltmieten betragen.
- Zahlungsmodalitäten: Es wird geregelt, wie die Kaution zu zahlen ist. Mieter haben das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen, auch wenn im Mietvertrag etwas anderes steht.
- Art der Kaution: Die Vereinbarung spezifiziert die Form der Kaution, z.B. Barkaution, Kautionssparbuch, Mietbürgschaft, Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung.
- Anlage der Kaution: Es wird festgelegt, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem speziellen Konto angelegt werden muss. Die Zinsen aus der Anlage stehen dem Mieter zu.
- Verwendungszweck: Die Vereinbarung beschreibt, wofür die Kaution verwendet werden kann, z.B. zur Deckung von Mietrückständen, Schäden an der Wohnung oder nicht gezahlten Betriebskosten.
- Rückzahlung der Kaution: Es wird geregelt, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Frist die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt wird. Üblicherweise hat der Vermieter bis zu sechs Monate Zeit, um die Kaution zurückzuzahlen.
- Rechtsfolgen bei Nichtzahlung: Die Vereinbarung kann auch festlegen, welche Konsequenzen es hat, wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt, z.B. das Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug.
Diese Inhalte helfen, klare Regeln und Erwartungen für beide Parteien zu schaffen und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.