Ist eine Mieterhöhung ein Kündigungsgrund für den Mieter?
Ja, eine Mieterhöhung kann ein Kündigungsgrund für den Mieter sein. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
Kündigungsrecht bei Mieterhöhung
1. Sonderkündigungsrecht
- Gesetzliche Grundlage: Nach § 561 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vermieter die Miete erhöht.
- Frist: Der Mieter kann bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhung kündigen.
- Beispiel: Wenn der Vermieter im März eine Mieterhöhung ankündigt, kann der Mieter bis Ende Mai kündigen. Das Mietverhältnis endet dann zum 30. Juni.
2. Kündigungsfrist
- Ordentliche Kündigung: Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Diese Frist gilt auch bei einer Sonderkündigung aufgrund einer Mieterhöhung.
- Beispiel: Wenn der Mieter die Kündigung im Mai einreicht, endet das Mietverhältnis zum 31. August.
3. Form der Kündigung
- Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
- Inhalt: Die Kündigung sollte den Hinweis auf die Mieterhöhung und das Sonderkündigungsrecht enthalten.
4. Weitere Gründe für Sonderkündigungsrecht
- Modernisierungsmaßnahmen: Bei Ankündigung von umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen hat der Mieter ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
- Gesundheitsgefährdung: Bei erheblichem Schimmelbefall oder anderen gesundheitsgefährdenden Zuständen kann der Mieter fristlos kündigen.
Fazit
Eine Mieterhöhung gibt dem Mieter das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mieterhöhung erfolgen und die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Hinweis auf die Mieterhöhung enthalten.