Wie kommt man aus dem Mietvertrag bei Trennung oder Scheidung?

  • Einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter:Alle Parteien (beide Mieter und der Vermieter) einigen sich darauf, dass ein Mieter aus dem Vertrag ausscheidet.
  • Mietaufhebungsvertrag:Ein Vertrag zwischen dem ausziehenden Mieter und dem Vermieter, in dem vereinbart wird, dass der verbleibende Mieter alle Rechte und Pflichten übernimmt.
  • Gemeinsame Kündigung und neuer Einzelmietvertrag:Beide Mieter kündigen gemeinsam den bestehenden Vertrag.
  • Gesetzlicher Anspruch nach der Scheidung:Nach § 1568a BGB kann ein Ehepartner nach der rechtskräftigen Scheidung verlangen, dass der Mietvertrag auf ihn allein übertragen wird.
  • Wohnungszuweisungsverfahren:Bei Uneinigkeit kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens die Umwandlung des Mietvertrags erwirkt werden.
  • Vollmachtlösung:Vorsorglich kann im Mietvertrag eine Vollmacht vereinbart werden, die es jedem Mieter erlaubt, das Mietverhältnis auch ohne Einwilligung des anderen zu kündigen.

    Wichtige Punkte:

    • Eine einseitige Kündigung durch einen Mieter ist bei einem gemeinsamen Mietvertrag nicht möglich.
    • Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einer Vertragsänderung zuzustimmen.
    • Bis zur offiziellen Entlassung aus dem Mietvertrag bleibt die gesamtschuldnerische Haftung bestehen.
    • Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, besonders wenn keine Einigung erzielt werden kann.

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