Wie kommt man aus dem Mietvertrag bei Trennung oder Scheidung?
- Einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter:Alle Parteien (beide Mieter und der Vermieter) einigen sich darauf, dass ein Mieter aus dem Vertrag ausscheidet.
- Mietaufhebungsvertrag:Ein Vertrag zwischen dem ausziehenden Mieter und dem Vermieter, in dem vereinbart wird, dass der verbleibende Mieter alle Rechte und Pflichten übernimmt.
- Gemeinsame Kündigung und neuer Einzelmietvertrag:Beide Mieter kündigen gemeinsam den bestehenden Vertrag.
- Gesetzlicher Anspruch nach der Scheidung:Nach § 1568a BGB kann ein Ehepartner nach der rechtskräftigen Scheidung verlangen, dass der Mietvertrag auf ihn allein übertragen wird.
- Wohnungszuweisungsverfahren:Bei Uneinigkeit kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens die Umwandlung des Mietvertrags erwirkt werden.
- Vollmachtlösung:Vorsorglich kann im Mietvertrag eine Vollmacht vereinbart werden, die es jedem Mieter erlaubt, das Mietverhältnis auch ohne Einwilligung des anderen zu kündigen.
Wichtige Punkte:
- Eine einseitige Kündigung durch einen Mieter ist bei einem gemeinsamen Mietvertrag nicht möglich.
- Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einer Vertragsänderung zuzustimmen.
- Bis zur offiziellen Entlassung aus dem Mietvertrag bleibt die gesamtschuldnerische Haftung bestehen.
- Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, besonders wenn keine Einigung erzielt werden kann.