Wer ist für die Eröffnung des Mietkautionskontos verantwortlich?
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können das Mietkautionskonto eröffnen. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
- Grundsätzlich kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter das Mietkautionskonto eröffnen .
- In Deutschland ist es jedoch üblich, dass der Vermieter diese Aufgabe übernimmt .
- Wenn der Vermieter das Mietkautionskonto bei seiner Bank eröffnet, muss der Mieter das Geld auf dieses Konto einzahlen .
- Legt der Mieter das Kautionskonto an, wird die im Mietvertrag festgelegte Summe auf ein Mietkautionssparbuch eingezahlt, das dann an den Vermieter verpfändet wird .
- In beiden Fällen muss die Anlage getrennt vom Privatvermögen des Vermieters erfolgen .
- Der Vermieter ist nach § 551 Absatz 3 Satz 1 BGB verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anzulegen .
Es ist wichtig zu beachten, dass unabhängig davon, wer das Konto eröffnet, der Vermieter dafür verantwortlich ist, die Kaution ordnungsgemäß und getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen. Die Entscheidung, wer das Konto eröffnet, sollte idealerweise zwischen Mieter und Vermieter abgesprochen und im Mietvertrag festgehalten werden.