Kann mir der Vermieter wegen eines Mietrückstands kündigen?

Ja, der Vermieter kann Ihnen wegen eines Mietrückstands unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

  1. Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung:
  • Sie sind mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten komplett im Rückstand.
  • Sie sind über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Rückstand, der zwei Monatsmieten übersteigt.
  • Sie sind mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete (mehr als eine Monatsmiete) für zwei aufeinanderfolgende Termine im Rückstand.
  1. Ordentliche (fristgerechte) Kündigung:
    Der Vermieter kann auch ordentlich kündigen, wenn der Mietrückstand geringer ist, aber als erhebliche Pflichtverletzung angesehen wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Rückstand eine Monatsmiete übersteigt und länger als einen Monat besteht.
  2. Keine Abmahnung erforderlich:
    Bei Zahlungsverzug muss der Vermieter Sie nicht abmahnen, bevor er kündigt.
  3. Form der Kündigung:
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund (Mietrückstand) benennen.
  4. Heilungsmöglichkeit:
    Sie können eine fristlose Kündigung unwirksam machen, indem Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage alle Mietrückstände vollständig begleichen. Dies gilt jedoch nur einmal innerhalb von zwei Jahren.
  5. Vorsicht bei Mietminderung:
    Wenn Sie die Miete wegen Mängeln mindern, sollten Sie vorsichtig sein. Bei einer zu hohen Minderung riskieren Sie eine Kündigung.
  6. Prävention:
    Bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter suchen und eventuell eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, z.B. durch einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht.

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