Wie erfolgt die Wohnungsübergabe bei Auszug des Mieters?
- Terminvereinbarung:
- Die Übergabe findet meist kurz vor Ablauf der Mietzeit statt.
- Der Termin sollte zwischen Mieter und Vermieter abgesprochen werden.
- Am besten bei Tageslicht durchführen.
- Vorbereitung der Wohnung:
- Die Wohnung muss vollständig geräumt sein.
- Sie sollte „besenrein“ übergeben werden, d.h. grob gereinigt, aber nicht zwingend gründlich geputzt.
- Normale Gebrauchsspuren müssen vom Vermieter akzeptiert werden.
- Durchführung der Übergabe:
- Gemeinsame Begehung aller Räume durch Mieter und Vermieter.
- Feststellung des Zustands der Wohnung und eventueller Mängel.
- Ablesen aller relevanten Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Heizung).
- Erstellung eines Übergabeprotokolls:
- Schriftliche Dokumentation des Wohnungszustands.
- Auflistung eventueller Mängel oder Schäden.
- Notieren der Zählerstände.
- Vermerk über die Anzahl der übergebenen Schlüssel.
- Schlüsselübergabe:
- Übergabe aller Schlüssel an den Vermieter.
- Unterzeichnung des Protokolls:
- Beide Parteien unterschreiben das Übergabeprotokoll.
- Klärung offener Punkte:
- Besprechung eventueller Forderungen oder Vereinbarungen.
- Klärung der Kautionsrückzahlung.
Wichtige Hinweise:
- Der Mieter sollte möglichst einen Zeugen zur Übergabe mitbringen.
- Eine Renovierungspflicht besteht nur, wenn sie wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde.
- Nach der Übergabe kann der Vermieter in der Regel keine weiteren Forderungen stellen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.
- Bei Unstimmigkeiten sollten beide Parteien versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Diese strukturierte Vorgehensweise hilft, Missverständnisse zu vermeiden und bietet beiden Parteien rechtliche Sicherheit.