Besteht für Mieter eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Kaution?

Nein, es besteht für Mieter keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Mietkaution. Die wichtigsten Punkte dazu sind:

  • Eine Mietkaution muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden, um wirksam zu sein. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht keine Verpflichtung zur Zahlung einer Kaution.
  • Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen, aber es gibt keine gesetzliche Vorgabe, die den Mieter zur Zahlung verpflichtet.
  • Auch wenn eine Kaution im Mietvertrag vereinbart wurde, hat der Mieter das Recht, diese in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die anderen beiden in den Folgemonaten.
  • Die Höhe der Kaution ist gesetzlich auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt.
  • Während eines laufenden Mietverhältnisses kann der Vermieter nicht nachträglich eine Kaution verlangen, wenn diese nicht ursprünglich im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Es ist wichtig zu beachten, dass obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, die Zahlung einer vereinbarten Kaution eine vertragliche Verpflichtung darstellt. Bei Nichtzahlung einer vertraglich vereinbarten Kaution riskiert der Mieter unter Umständen eine fristlose Kündigung, wenn der Rückstand mindestens zwei Nettokaltmieten beträgt.

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