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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Immobilienrecht

Ist eine Ratenzahlung der Kaution möglich?

Erfahren Sie, wie Sie die Mietkaution in Raten zahlen können. Eine Ratenzahlung der Kaution ist laut § 551 Absatz 2 BGB möglich.

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Ja, eine Ratenzahlung der Mietkaution ist möglich. Laut § 551 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Mieter das Recht, die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die erste Rate der Kaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren Raten sind zusammen mit den nächsten beiden Monatsmieten zu zahlen.

Diese gesetzliche Regelung soll Mietern helfen, die finanzielle Belastung beim Einzug in eine neue Wohnung zu mindern. Es ist wichtig zu beachten, dass der Vermieter nicht das Recht hat, die Ratenzahlung im Mietvertrag auszuschließen oder eine Einmalzahlung zu verlangen. Sollte eine solche Klausel im Mietvertrag enthalten sein, ist sie unwirksam.

Falls der Mieter mit der Zahlung der Kaution in Verzug gerät, kann der Vermieter unter bestimmten Umständen das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies ist möglich, wenn der Rückstand mindestens zwei Monatsmieten beträgt. Daher ist es für Mieter wichtig, die Raten pünktlich zu zahlen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Zusammengefasst bietet die Möglichkeit der Ratenzahlung eine flexible und gesetzlich abgesicherte Option für Mieter, die finanzielle Belastung der Mietkaution zu bewältigen. Vermieter müssen diese Regelung akzeptieren und können sie nicht durch vertragliche Vereinbarungen ausschließen.

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