Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Immobilienrecht

Besteht für Mieter eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Kaution?

Zahlung einer Mietkaution: Erfahren Sie, welche rechtlichen Bestimmungen gelten und welche Rechte und Pflichten Mieter haben.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Nein, es besteht für Mieter keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Mietkaution. Die wichtigsten Punkte dazu sind:

  • Eine Mietkaution muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden, um wirksam zu sein. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht keine Verpflichtung zur Zahlung einer Kaution.

  • Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen, aber es gibt keine gesetzliche Vorgabe, die den Mieter zur Zahlung verpflichtet.

  • Auch wenn eine Kaution im Mietvertrag vereinbart wurde, hat der Mieter das Recht, diese in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die anderen beiden in den Folgemonaten.

  • Die Höhe der Kaution ist gesetzlich auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt.

  • Während eines laufenden Mietverhältnisses kann der Vermieter nicht nachträglich eine Kaution verlangen, wenn diese nicht ursprünglich im Mietvertrag vereinbart wurde.

Es ist wichtig zu beachten, dass obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, die Zahlung einer vereinbarten Kaution eine vertragliche Verpflichtung darstellt. Bei Nichtzahlung einer vertraglich vereinbarten Kaution riskiert der Mieter unter Umständen eine fristlose Kündigung, wenn der Rückstand mindestens zwei Nettokaltmieten beträgt.

Mietrechtliche Ersteinschätzung

Rechtsanwalt Jamal Hajjo, LL.M. prüft Ihren Fall – kostenfrei, unverbindlich und mit Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Fall prüfen lassen →

Mietrechtliche Ersteinschätzung

Worum geht es in Ihrem Mietverhältnis?

Schritt 1 von 133 Min.
Einordnung

Welche Seite betrifft Ihre Anfrage?*

Wählen Sie die Seite, der Sie selbst oder die von Ihnen vertretene Person angehören.

Stellung

In welcher Stellung stellen Sie die Anfrage?*

Mietart

Um welche Mietart geht es?*

Wohnraum, Gewerbe und Stellplätze folgen unterschiedlichen Regeln.

Thema

Welches Thema betrifft Ihren Fall?*

Wählen Sie einen Schwerpunkt – weitere Themen können Sie in der Schilderung ergänzen.

Ziel

Worum geht es Ihnen vor allem?*

Frist

Läuft aktuell eine Frist?*

Diese Angabe hilft uns, zeitkritische Fälle sofort zu erkennen. Bei einer Frist unter 5 Tagen rufen Sie uns bitte direkt an: 030 / 200 590 770.

Stand

Wie weit ist die Angelegenheit?*

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Falls ja, erleichtert das die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Versicherung
Vollmacht

Möchten Sie uns bereits jetzt bevollmächtigen?*

Mit einer Vollmacht können wir sofort die Deckungsanfrage stellen und für Sie tätig werden. Wichtig: Ohne Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung unternehmen wir keine kostenauslösenden Schritte.

Kosten

So setzen sich die Kosten zusammen

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert Ihres Falls ab (z. B. bei Kündigung: Jahreskaltmiete). Vor jedem kostenauslösenden Schritt erhalten Sie von uns eine konkrete Kosteneinschätzung – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Zustimmung.

Sachverhalt
Kontakt
✓ Kostenfrei & unverbindlich✓ Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags✓ Keine kostenauslösenden Schritte ohne Deckungszusage
Jamal Hajjo, LL.M.Rechtsanwalt · Immobilienrecht · Mietrecht · WEG-Recht · liest jede Anfrage persönlich030 / 200 590 770
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg