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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Immobilienrecht

Wie schnell muss der Vermieter Schimmel entfernen?

Mietrecht: Schimmelbefall in der Wohnung? Informieren Sie sich über die richtige Vorgehensweise des Vermieters und angemessene Fristen.

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  • Keine Kosten ohne Beauftragung
  • Der Vermieter muss nach der Meldung durch den Mieter zeitnah reagieren und den Schimmel untersuchen lassen.

  • Grundsätzlich gilt eine Frist von 2-4 Wochen als angemessen für die Beseitigung von Schimmel:Viele Quellen nennen eine Frist von 2-3 Wochen als üblich.

  • Der Mieter sollte dem Vermieter eine konkrete Frist zur Beseitigung setzen, üblicherweise 14 Tage bis maximal 4 Wochen.

  • Bei akuten Gesundheitsgefahren oder sehr starkem Befall kann auch eine kürzere Frist angemessen sein.

  • Wenn der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nicht tätig wird, kann der Mieter weitere Schritte einleiten, wie z.B. eine Mietminderung.

  • Unabhängig von der Ursache ist der Vermieter verpflichtet, den Schimmel zunächst zu beseitigen. Die Frage der Verantwortlichkeit und Kostenübernahme kann später geklärt werden.

Wichtig ist, dass der Mieter den Schimmelbefall umgehend schriftlich meldet und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung setzt. Der Vermieter sollte schnellstmöglich reagieren, um größere Schäden und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

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Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert Ihres Falls ab (z. B. bei Kündigung: Jahreskaltmiete). Vor jedem kostenauslösenden Schritt erhalten Sie von uns eine konkrete Kosteneinschätzung – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Zustimmung.

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Jamal Hajjo, LL.M.Rechtsanwalt · Immobilienrecht · Mietrecht · WEG-Recht · liest jede Anfrage persönlich030 / 200 590 770
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