Komplexe Voraussetzungen. Ein klarer Prozess.
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigte aus Drittstaaten. Entscheidend sind die passende Qualifikation, ein qualifikationsangemessenes Arbeitsplatzangebot und die jeweils geltende Gehaltsschwelle.
- Mindestdauer der Beschäftigung: Das konkrete Arbeitsplatzangebot oder der Arbeitsvertrag muss grundsätzlich mindestens sechs Monate umfassen.
- Regelgehalt 2026: Mindestbruttojahresgehalt für die reguläre Blue Card im Kalenderjahr 2026.
- Abgesenkte Schwelle 2026: Für bestimmte Mangelberufe und Berufseinsteiger; regelmäßig ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Was wir für Sie prüfen und begleiten
Wir verbinden juristische Präzision mit einem klaren, nachvollziehbaren Vorgehen.
Qualifikation – Abschluss und Anerkennung
Vergleichbarkeit des Hochschul- oder tertiären Abschlusses sowie Sonderwege für bestimmte IT-Fachkräfte.
Beschäftigung – Arbeitsvertrag und Tätigkeit
Mindestdauer, Qualifikationsbezug, Berufsausübungserlaubnis und anwendbare Gehaltsschwelle.
Einreise – Visumverfahren
Dokumentenliste, Antragsstrategie und Kommunikation im Verfahren vor der Einreise.
Aufenthalt – Antrag in Deutschland
Begleitung bei der zuständigen Ausländerbehörde und Prüfung eines bestehenden Aufenthaltstitels.
Mobilität – Arbeitgeberwechsel
Einordnung der Mitteilungspflichten und behördlichen Prüfung in den ersten zwölf Beschäftigungsmonaten.
Perspektive – Niederlassung und Familie
Prüfung der erleichterten Wege zur Niederlassungserlaubnis und des Familiennachzugs.
Der Beantragungsprozess
Klare Prioritäten, transparente Kommunikation und eine Strategie, die zur konkreten Situation passt.
- Voraussetzungen prüfen – Qualifikation, Tätigkeit, Vertrag, Gehalt und persönliche Ausgangslage werden in einem Check zusammengeführt.
- Unterlagen vorbereiten – Nachweise werden geordnet, Anerkennungsfragen geklärt und der richtige Antragsweg festgelegt.
- Visum oder Aufenthalt beantragen – Je nach Ausgangslage begleiten wir das Verfahren bei Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde.
Die Gehaltsschwellen gelten für 2026
Die Beträge ändern sich jedes Kalenderjahr. Vor Veröffentlichung und vor jeder Beratung muss die aktuelle Schwelle geprüft werden. Die aktuellen Werte nennt das offizielle Bundesportal.
Was Mandanten wissen möchten
Welche Qualifikation wird benötigt?
In Betracht kommen insbesondere ein anerkannter oder vergleichbarer Hochschulabschluss oder bestimmte tertiäre Bildungsabschlüsse. Für IT-Fachkräfte existiert unter engen Voraussetzungen ein Weg über einschlägige Berufserfahrung.
Darf der Arbeitgeber gewechselt werden?
Eine vorherige Erlaubnis der Ausländerbehörde ist für den Arbeitgeberwechsel grundsätzlich nicht erforderlich. Erfolgt der Wechsel innerhalb der ersten zwölf Beschäftigungsmonate, muss die zuständige Ausländerbehörde über die neue Stelle informiert werden. Sie kann den Wechsel für bis zu 30 Tage aussetzen und ablehnen, wenn die neue Beschäftigung die Voraussetzungen der Blauen Karte EU nicht erfüllt.
Wann ist eine Niederlassungserlaubnis möglich?
Auf Antrag grundsätzlich nach 27 Monaten qualifizierter Beschäftigung mit Deutschkenntnissen auf Niveau A1; bei Niveau B1 nach 21 Monaten. Rentenversicherungsbeiträge oder vergleichbare Vorsorgeleistungen sowie alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
Persönliche Erstberatung – rufen Sie an unter 030 / 200 590 770 oder schildern Sie uns Ihr Anliegen.
Rechtsstand: 16. August 2026. Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und die Entscheidung der zuständigen Behörde.








