Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Strafrecht

Was gilt rechtlich als Betäubungsmittel?

Was sind Betäubungsmittel? Das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und seine Kategorien von nicht verkehrsfähig bis verschreibungsfähig.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Laut BtMG gelten rechtlich alle Stoffe und Zubereitungen, die in den Anlagen I bis III des Gesetzes aufgeführt sind als Betäubungsmittel. Im Einzelnen unterscheidet das Gesetz drei Kategorien.

Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel (Anlage I)

Diese Substanzen dürfen weder gehandelt noch abgegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Heroin, LSD und Cannabis (mit Einschränkungen).

Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel (Anlage II)

Der Handel mit diesen Substanzen ist erlaubt, aber ihre Abgabe ist verboten. Ein Beispiel hierfür sind Kokablätter.

Verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel (Anlage III)

Diese können unter bestimmten Voraussetzungen abgegeben werden. Dazu zählen zum Beispiel Morphium, Methadon oder Dronabinol.

Bestimmte chemische Verbindungen

Zu beachten ist, dass auch die Ester, Ether, Molekülverbindungen und Salze der in den Anlagen aufgeführten Stoffe als BtM gelten, ebenso wie deren Stereoisomere, wenn sie als Rauschmittel missbraucht werden sollen. Bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Rauschmitteln (z. B. Drogenhandel) empfiehlt es sich, die Unterstützung eines erfahrenen BtM-Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Definition und Klassifikation

Die Definition und Klassifikation der Betäubungsmittel kann sich ändern, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen oder internationale Übereinkommen dies erfordern. Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Deutschland zuständig.

Benötigen Sie anwaltliche Hilfe?

Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 200 590 77 – 33 →

Strafrecht-Soforthilfe

Rückruf anfordern

Schritt 1 von 31 Min.
Anliegen

Worum geht es?*

Wir melden uns so schnell wie möglich – bei Durchsuchung oder Festnahme rufen Sie bitte direkt die Notfallnummer an.

Schilderung

Läuft eine Frist?

Rückruf
✓ Vertraulich✓ Rückruf noch am selben Tag bei Fristen✓ Keine Kosten ohne Beauftragung
Johannes von RüdenRechtsanwalt · Strafrecht · Verkehrsrecht · liest jede Anfrage persönlich0177 805 70 16
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg