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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Journal · Urheberrecht

In eigener Sache: Wir versenden keine Abmahn-E-Mails

16. Juli 2014Aktualisiert am 20. Mai 20212 Min. Lesezeit
Von Johannes von Rüden, Rechtsanwalt

Bereits seit der vergangenen Woche werden private Nutzer angeschrieben: Sie sollen ein Musikalbum illegal heruntergeladen haben. Der E-Mail ist eine Datei angehängt, die einen gefährlichen Virus enthält. Zur Stunde rufen dutzende verunsicherte Internetnutzer in der Berliner Medienrechtskanzlei VON RUEDEN an und möchten wissen, ob die Abmahnung ernst zu nehmen ist. Seit Mittwoch, dem 16. Juli 2014, erreichen uns zudem die ersten Anrufe von besorgten Nutzern, die eine Abmahnung erhalten haben, die von der Kanzlei VON RUEDEN gekennzeichnet sind. Rechtsanwalt Johannes von Rüden erklärt am Mittwochvormittag in Berlin: „Der Name unserer Kanzlei wird in diesem Zusammenhang nun auch missbraucht. Wir sind wie dutzende Kollegen Opfer dieser perfiden Methoden geworden.“ UNSER RAT: EINFACH LÖSCHEN. MEHR NICHT. In den E-Mails wird den Empfängern vorgeworfen, ein Musikalbum in der vergangenen Woche heruntergeladen und dadurch auch öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Der E-Mail ist eine Zip-Datei angehängt, die in keinem Fall geöffnet werden sollte. Die in den E-Mails genannten Telefonnummern führen zu privaten Telefonanschlüssen. Die E-Mail-Adresse, von der die Mails versandt wurden, ist einem Hundezüchter zuzuordnen, der aber in keinem Zusammenhang mit der Abmahnwelle steht. Die E-Mails werden auch im Namen „richtiger“ Abmahnkanzleien versendet, unter anderem Kornmeier & Partner und Jeff Martin, Winterstein, oder Scheuermann, Westerhoff, Strittmatter Rechtsanwälte. In ersten Reaktionen hatten sich die Kanzleien von den gefälschten Abmahnungen distanziert. So schreiben die Rechtsanwaltskanzlei Schutt & Waetke: „Wir versenden niemals Abmahnungen per E-Mail und werden das auch nie tun." „Seriöse Abmahnungen werden für gewöhnlich nicht per E-Mail versandt; und selbst wenn, liegt die Abmahnung als PDF-Datei anbei. Niemals würde sich eine Abmahnung in nur einem Absatz erschöpfen,“ sagte der Berliner Medienrechtsanwalt Johannes von Rüden vergangene Woche in Berlin. Zuletzt hatten Kriminelle nach der so genannten RedTube-Affäre gefälschte E-Mails mit Abmahnungen im Namen der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versendet. Im Gegensatz zu den damaligen Trittbrettfahrern geht es den jetzigen Tätern nicht um Geld: „Es ist weder eine Bankverbindung, noch sonst irgendwas angegeben“, sagt von Rüden. Stattdessen enthält die beigefügte Zip-Datei eine Exe-Datei, also einen Virus. Was dieser bewirkt, ist bisher offen. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN betreibt das Portal Abmahnhelfer.de, das monatlich hunderte Abmahnungen der Film- und Musikindustrie gegen Verbraucher abwehrt. Sollten Sie eine Abmahnung per E-Mail erhalten haben, bitten wir Sie darum, diese schlicht zu löschen. Öffnen Sie keinen Anhang und leiten Sie diese E-Mail auch nicht weiter.

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