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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Journal · Verbraucherrecht

Lenkungs-Rückruf bei VW, Audi, Seat und Škoda: Was Halter jetzt wissen müssen

5. Oktober 20265 Min. Lesezeit
Von Fabrice Hermes, Rechtsanwalt

Es ist einer der größten Rückrufe seit dem Dieselskandal: Am 22. September 2026 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Rückrufe für Fahrzeuge von Volkswagen, Audi und Seat veröffentlicht, am 2. Oktober folgte Škoda. Der Grund ist unscheinbar – eine Befestigungsschraube am Lenkgetriebe, die rosten und im ungünstigsten Fall abreißen kann. Nach den Einzelangaben der Hersteller sind in Deutschland knapp 1,4 Millionen und weltweit rund 4,6 Millionen Fahrzeuge betroffen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Betroffen sind VW Golf, Golf Variant, Tiguan, Touran und Caddy, der Audi Q3, Seat Ateca und Tarraco sowie Škoda Octavia, Superb, Karoq und Kodiaq.
  • Die Werkstatt tauscht die Schraube kostenlos gegen eine korrosionsbeständigere aus; das dauert etwa 30 bis 60 Minuten.
  • Weil die neuen Schrauben knapp sind, wird teils zunächst eine Übergangsschraube eingebaut – dann ist ein zweiter Termin nötig.
  • Unfälle sind in Deutschland bislang nicht bekannt. Weiterfahren ist erlaubt, den Termin sollten Sie aber zügig vereinbaren.
  • Ob Halter über den kostenlosen Austausch hinaus Ansprüche haben, hängt vom Einzelfall ab – VON RUEDEN prüft das derzeit.

Was an der Lenkung passieren kann

Betroffen ist die rechte Befestigungsschraube, die das Lenkgetriebe mit dem Achsträger verbindet. Über die Jahre kann Feuchtigkeit in diesen Bereich eindringen; zusammen mit Sauerstoff und Rückständen von Streusalz entsteht Korrosion, die den tragenden Querschnitt der Schraube schwächt. Weil die Schraube beim Lenken, Bremsen und auf schlechter Fahrbahn immer wieder belastet wird, kann der geschwächte Schraubenkopf im ungünstigsten Fall abreißen. Die Befestigung der Lenkung ist dann beeinträchtigt; im Extremfall droht der Verlust der Lenkfähigkeit.

Welche Modelle betroffen sind

Marke Modelle Bauzeitraum Rückruf-Code KBA-Referenz Fahrzeuge in Deutschland
Volkswagen Golf, Golf Variant, Tiguan, Touran, Caddy 24.09.2013 – 01.07.2024 48VS 17016R 895.832
Škoda Octavia, Superb, Karoq, Kodiaq 11/2015 – 08/2026 48LS 17091R 370.347
Audi Q3 31.10.2017 – 23.05.2024 48LG 17014R 58.555
Seat Ateca, Tarraco 04/2016 – 09/2024 48T7 17017R 43.574

Weltweit nennen die Hersteller rund 2,16 Millionen Fahrzeuge bei Volkswagen, 1,72 Millionen bei Škoda, knapp 700.000 bei Audi und rund 66.000 bei Seat. Ob Ihr Fahrzeug dazugehört, erfahren Sie aus dem Schreiben des Herstellers oder bei einer Vertragswerkstatt anhand der 17-stelligen Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus dem Fahrzeugschein.

Betroffen? Tragen Sie sich ein.

Wir prüfen, ob Halter über den kostenlosen Schraubentausch hinaus Ansprüche gegen die Hersteller oder die Händler haben. Kostenfrei und unverbindlich.

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Was in der Werkstatt passiert

Die Vertragswerkstatt ersetzt die Schraube durch eine Ausführung mit erhöhtem Korrosionsschutz. Der Austausch ist für Halter kostenlos und dauert nach Herstellerangaben etwa 30 bis 60 Minuten.

In der Praxis gibt es einen Haken: Die korrosionsbeständigeren Schrauben stehen offenbar noch nicht überall in ausreichender Zahl zur Verfügung. Werkstätten bauen deshalb teilweise zunächst eine Übergangsschraube ein; sobald das endgültige Teil verfügbar ist, folgt ein zweiter Termin. Darauf weist auch der ADAC hin. Lassen Sie sich in diesem Fall schriftlich bestätigen, welche Schraube eingebaut wurde und dass ein zweiter Termin folgt.

Bis zum Werkstattbesuch dürfen Sie nach Herstellerangaben weiterfahren. Achten Sie auf ungewöhnliche Geräusche an der Vorderachse oder ein verändertes Lenkverhalten – dann sollten Sie das Fahrzeug sofort in eine Werkstatt bringen und nicht weiter nutzen.

Welche Rechte Halter haben

Der Rückruf beseitigt den Mangel, beantwortet aber nicht jede Frage. Rechtlich sind drei Ebenen zu unterscheiden.

Gegen den Verkäufer: Gewährleistung. Ein sicherheitsrelevanter Konstruktionsfehler an der Lenkung ist ein Sachmangel. Ansprüche daraus richten sich gegen den Verkäufer – also den Händler –, nicht gegen den Hersteller (§ 437 BGB). Sie verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs (§ 438 BGB), beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler kann die Frist auf ein Jahr verkürzt sein; beim Privatkauf ist die Gewährleistung meist ganz ausgeschlossen. Wer noch innerhalb der Frist ist, kann vom Verkäufer verlangen, dass der Mangel endgültig beseitigt wird. Bleibt es bei einer Übergangslösung, ist das ein Punkt, den man im Blick behalten sollte.

Gegen den Hersteller. Mit dem Hersteller besteht in der Regel kein Kaufvertrag. Ansprüche kommen hier vor allem in Betracht, wenn durch den Mangel ein Schaden entsteht – etwa bei einem Unfall nach einem Schraubenabriss. Dann geht es um Schadensersatz nach dem Produkthaftungsgesetz oder dem Deliktsrecht, auch für Verletzungen. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus Ansprüche bestehen, etwa auf Ausgleich einer Wertminderung oder von Ausfallzeiten, ist derzeit offen.

Bei Leasing und Finanzierung. Wer least, ist nicht Eigentümer. Mängelrechte liegen meist beim Leasinggeber, der sie häufig an den Leasingnehmer abtritt – maßgeblich sind die Leasingbedingungen. Bei einer Finanzierung kann es auf die Verbindung von Kauf- und Darlehensvertrag ankommen.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Termin vereinbaren – mit dem Herstellerschreiben oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer bei einer Vertragswerkstatt.
  2. Dokumentieren – Werkstattauftrag und Rechnung aufbewahren, bei einer Übergangsschraube den Hinweis auf den zweiten Termin schriftlich geben lassen.
  3. Kaufunterlagen heraussuchen – Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrag und das Übergabedatum. Davon hängt ab, welche Rechte noch bestehen.
  4. Bei Auffälligkeiten sofort handeln – Geräusche an der Vorderachse oder ein verändertes Lenkverhalten nicht ignorieren. Kam es bereits zu einem Schaden oder Unfall, sichern Sie Beweise und lassen Sie sich umgehend beraten.

VON RUEDEN prüft Ansprüche

Ob sich aus dem Rückruf über den kostenlosen Austausch hinaus Ansprüche gegen die Hersteller oder die Händler durchsetzen lassen, prüfen wir derzeit. Dafür sammeln wir, wer betroffen ist und wie gekauft wurde – neu oder gebraucht, beim Vertragshändler, bei einem anderen Händler oder privat, bar, finanziert oder geleast. Auf unserer Rückruf-Seite können Sie sich unverbindlich eintragen. Das ist keine Beauftragung und kostet nichts; sobald wir Ergebnisse haben, melden wir uns.

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Marke, Modell und ein paar Angaben zum Kauf – mehr brauchen wir nicht. Wir melden uns, sobald feststeht, ob und gegen wen sich Ansprüche durchsetzen lassen.

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Stand dieses Beitrags
  1. Oktober 2026. Grundlage sind die Veröffentlichungen des Kraftfahrt-Bundesamts, des ADAC und der Fachpresse (u. a. heise online, AUTO BILD, auto motor und sport) zu den Rückrufen vom 22. September und 2. Oktober 2026. Der Beitrag ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
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Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie mit unseren spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.

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