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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Journal · Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Wündisch & Kahl i.A.d. Kohlpainter GmbH

14. Mai 2012Aktualisiert am 17. September 20201 Min. Lesezeit
Von Johannes von Rüden, Rechtsanwalt

**Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Wündisch & Kahl i.A.d. Kohlpainter GmbH**Die in Chemnitz ansässige Kanzlei Wündisch & Kahl mahnt im Auftrag der Kohlpainter GmbH Betreiber von eBay-Shops ab. Den abgemahnten Shop-Besitzern werden fehlende Kennzeichnungen nach der Energieeffizienzverordnung zur Last gelegt. Uns ist bekannt, dass es sich dabei um verschiedene Artikel aus den Bereichen Leuchtmittel und Glühlampen handelt. Unter anderem sollen die Angaben über die mittlere Nennlebensdauer sowie des Lichtstroms fehlen. Die abgemahnten Shop-Besitzer werden zudem dazu aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von 651,80 Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte. Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unter der Telefonnummer 030 / 200590770 unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Gegenseite auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig. Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung!

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