Wie uns bekannt wurde, verschickt der Rechtsanwalt Peter Dettmar derzeit Abmahnungen im Auftrag der SVH-Store UG.
Die SVH-Store UG lässt durch den Rechtsanwalt Peter Dettmar Mitbewerber aufgrund von fehlenden bzw. falschen Angaben innerhalb ihrer Widerrufsbelehrungen abmahnen. Unter anderem soll ein Verstoß gegen die sog. “40-EUR-Klausel” im Rahmen des Widerrufsrechts vorliegen. Im Schreiben wird dazu aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von 775,64 Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.
Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unter der Telefonnummer 030 / 200 590 770 unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwalts Peter Dettmar erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:
- Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
- Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
- Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Gegenseite auf.
- Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
- Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!
Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.
Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung!