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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Immobilienrecht

Wie komme ich als Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag?

Erfahren Sie, wie Sie vorzeitig aus Ihrem Mietvertrag aussteigen können. Nutzen Sie Kündigungsklauseln oder verhandeln Sie mit dem Vermieter.

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  • Nutzung einer Kündigungsklausel (Break Clause):Wenn der Mietvertrag eine Kündigungsklausel enthält, kann diese genutzt werden, um vorzeitig zu kündigen.

  • Verhandlung mit dem Vermieter:Man kann versuchen, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags zu vereinbaren.

  • Nachmieter stellen:Dem Vermieter einen geeigneten Nachmieter vorschlagen, der in den bestehenden Vertrag eintritt.

  • Sonderkündigungsrecht:Bei bestimmten Gründen wie Mieterhöhung oder geplanten Modernisierungsmaßnahmen besteht ein Sonderkündigungsrecht.

  • Untervermietung:Mit Zustimmung des Vermieters die Wohnung untervermieten.

  • Wichtiger Grund:Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. berufsbedingter Umzug über große Distanz) kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein.

  • Aufhebungsvertrag:Mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag schließen, der das Mietverhältnis vorzeitig beendet.

Wichtige Punkte:

  • Die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt in der Regel.
  • Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter ist empfehlenswert.
  • Man kann anbieten, die Miete bis zum Einzug eines Nachmieters zu zahlen.
  • Bei Unstimmigkeiten sollte man rechtlichen Rat einholen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Möglichkeiten je nach individueller Situation und Vertragsgestaltung variieren können.

Mietrechtliche Ersteinschätzung

Rechtsanwalt Jamal Hajjo, LL.M. prüft Ihren Fall – kostenfrei, unverbindlich und mit Antwort innerhalb von 24 Stunden.

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Worum geht es in Ihrem Mietverhältnis?

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Mit einer Vollmacht können wir sofort die Deckungsanfrage stellen und für Sie tätig werden. Wichtig: Ohne Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung unternehmen wir keine kostenauslösenden Schritte.

Kosten

So setzen sich die Kosten zusammen

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert Ihres Falls ab (z. B. bei Kündigung: Jahreskaltmiete). Vor jedem kostenauslösenden Schritt erhalten Sie von uns eine konkrete Kosteneinschätzung – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Zustimmung.

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Jamal Hajjo, LL.M.Rechtsanwalt · Immobilienrecht · Mietrecht · WEG-Recht · liest jede Anfrage persönlich030 / 200 590 770
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